Abmahnungen vom BR an MA?
Ich als BR möchte einem MA einen Abmahnung geben, weil er Bewerbungen anderen MAs gezeigt hat. Ich benötige da ein Rechtsgrundlage. Wer kann mir da helfen. Danke
Community-Antworten (3)
18.04.2008 um 13:21 Uhr
@nero
hast Du Personalhoheit oder wo willst du das Recht her nehmen, Abmahnungen zu erteilen???
Ein 4-Augengespräch sollte reichen, um dem MA klar zu machen, daß er etwas getan hat, was man nicht tun sollte. Und dann solltest du als BRM versuchen, eine Abmahnung zu verhindern..... und nicht eine Abmahnung zu fordern!!!!!!!
18.04.2008 um 14:03 Uhr
nero,
der BR hat noch nicht einmal ein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen (Ausnahmen: wenn die Abmahnung einen Buß- oder Strafcharakter hat). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du vom AG dazu bevollmächtigt bist, eine Abmahnung auszusprechen oder zu unterschreiben.
Was sagt eigentlich der/die BRV dazu ?
19.04.2008 um 02:48 Uhr
Hallo,
die einzige Möglichkeit besteht in einer BR Sitzung das Fehlverhalten des Kollegen zur Sprache zu bringen und ein Antrag stellen den Kollegen zur korrekten BR Arbeit aufzufordern. Diese ERMahnung kann dann beschlossen werden und dem Kollegen schriftlich übergeben werden. Aber allein ein Gespräch sollte eigentlich ausreichen.
Gruss
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