Erstellt am 18.04.2008 um 11:21 Uhr von galaxy
@nero
hast Du Personalhoheit oder wo willst du das Recht her nehmen, Abmahnungen zu erteilen???
Ein 4-Augengespräch sollte reichen, um dem MA klar zu machen, daß er etwas getan hat, was man nicht tun sollte. Und dann solltest du als BRM versuchen, eine Abmahnung zu verhindern..... und nicht eine Abmahnung zu fordern!!!!!!!
Erstellt am 18.04.2008 um 12:03 Uhr von BRV4U
nero,
der BR hat noch nicht einmal ein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen (Ausnahmen: wenn die Abmahnung einen Buß- oder Strafcharakter hat).
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du vom AG dazu bevollmächtigt bist, eine Abmahnung auszusprechen oder zu unterschreiben.
Was sagt eigentlich der/die BRV dazu ?
Erstellt am 19.04.2008 um 00:48 Uhr von HuiBuh
Hallo,
die einzige Möglichkeit besteht in einer BR Sitzung das Fehlverhalten des Kollegen zur Sprache zu bringen und ein Antrag stellen den Kollegen zur korrekten BR Arbeit aufzufordern. Diese ERMahnung kann dann beschlossen werden und dem Kollegen schriftlich übergeben werden. Aber allein ein Gespräch sollte eigentlich ausreichen.
Gruss