Hallo,
in unserem Betrieb wird eine Abteilung komplett geschlossen und anderswo zentralisiert.
Ein Mitarbeiter (Ü50), der seit über 20 Jahren im Unternehmen ist, hat bereits gesagt bekommen, dass Sie versuchen, Ihn intern unterzubringen.

Es ist jedoch noch nicht bekannt, wann die Abteilung geschlossen wird. Es kann noch 1 Monat gehen, es kann aber auch noch 6 Monate gehen...

Frage:

Angenommen es wird innerhalb der nächsten 6 Monate keine Stelle frei im Betrieb, müssten Sie den Mitarbeiter kündigen. Er hätte nach der langen Betriebszugehörigkeit
eine Kündigungsfrist von 7 Monaten.

Nun hieß es, dass Sie Ihm auch in diesen 7 Monaten eine Stelle geben, sollte es Intern
eine Stelle für Ihn geben.
Wird der Mitarbeiter (sollte erst in der Kündigungsfrist eine neue Stelle erhalten) dann
wieder in die unterste Tarifgruppe gesteckt, oder hat er hier noch immer das Recht, auf
sein "vorheriges" Gehalt zu bestehen ?