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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne neue Stelle nach Zentralisierung

M
Mimi2209
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb wird eine Abteilung komplett geschlossen und anderswo zentralisiert. Ein Mitarbeiter (Ü50), der seit über 20 Jahren im Unternehmen ist, hat bereits gesagt bekommen, dass Sie versuchen, Ihn intern unterzubringen.

Es ist jedoch noch nicht bekannt, wann die Abteilung geschlossen wird. Es kann noch 1 Monat gehen, es kann aber auch noch 6 Monate gehen...

Frage:

Angenommen es wird innerhalb der nächsten 6 Monate keine Stelle frei im Betrieb, müssten Sie den Mitarbeiter kündigen. Er hätte nach der langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 7 Monaten.

Nun hieß es, dass Sie Ihm auch in diesen 7 Monaten eine Stelle geben, sollte es Intern eine Stelle für Ihn geben. Wird der Mitarbeiter (sollte erst in der Kündigungsfrist eine neue Stelle erhalten) dann wieder in die unterste Tarifgruppe gesteckt, oder hat er hier noch immer das Recht, auf sein "vorheriges" Gehalt zu bestehen ?

21203

Community-Antworten (3)

C
celestro

28.10.2019 um 16:40 Uhr

Was für ein Gehalt er zu bekommen hat, hängt von der Arbeit ab, die er dann machen soll. Wenn er die "gleiche" Arbeit macht wie zuvor, hat er natürlich Anspruch auf sein bisheriges Gehalt.

P
Pjöööng

28.10.2019 um 16:56 Uhr

Zitat (Mimi2209): "Angenommen es wird innerhalb der nächsten 6 Monate keine Stelle frei im Betrieb, müssten Sie den Mitarbeiter kündigen."

Nein! Nein!! Und nochmals nein!!! Sollte es tatsächlich keine andere Einsatzmöglichkeit für diesen Kollegen geben, so hat der Arbeitgeber (jedenfalls wenn Ihr mehr als 10 AN habt, was ich hier schwer vermute) zuerst eine Sozialauswahl durchzuführen. Die Chancen sind dann nicht schlecht dass jemand anders gehen muss der jünger ist.

"Nun hieß es, dass Sie Ihm auch in diesen 7 Monaten eine Stelle geben, sollte es Intern eine Stelle für Ihn geben."

Das ist ja nicht viel mehr als eine relativ unverbindliche Absichtserklärung (die möglicherweise auch nur die moralische Latte für eine Kündigungsschutzklage höher legen soll). Da zu diesem Zeitpunkt der Arbeitsvertrag gekündigt ist, wird es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handeln dessen Konditionen man aushandeln muss.

M
Mimi2209

28.10.2019 um 17:42 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

@Pjöööng Wir sind ein großes Unternehmen. An unserem Standort gibt es 165 Mitarbeiter.

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