Erstellt am 28.10.2019 um 07:45 Uhr von Kratzbürste
Ja - bei der Wahl hat es ja auch teilgenommen.
Erstellt am 28.10.2019 um 08:25 Uhr von seehas
Ob er es rechtlich muss glaube ich bar nicht mal. Der BR kann einen solchen Beschluss auch in Abwesenheit fassen. Allerdings wäre es kein guter Stil so vorzugehen. Schlicht gesagt, ich halte so ein Vorgehen für Feig!
Erstellt am 28.10.2019 um 09:28 Uhr von takkus
Kann sein das es feige ist, aber es gibt für den BRV keine Verpflichtung diesen Tatbestand ausschließlich auf die TO zu setzen, wenn der Delinquent nicht verhindert ist. So sollen doch wohl schon einige BRV`s nach ihrem Urlaub keine BRV mehr gewesen sein.....
Erstellt am 28.10.2019 um 09:29 Uhr von celestro
solange das Mitglied verhindert ist, kann man es auch in Abwesenheit abwählen. Finde ich allerdings auch eine sehr feige Nummer. Warum nicht in Anwesenheit? Weil sich das Mitglied dann nicht einmal erklären kann?
Erstellt am 28.10.2019 um 10:59 Uhr von stehipp
Celestro, das wäre ein Grund, ein anderer, weil dann das Abstimmungsergebnis vielleicht ein anderes wäre.
Ein Schelm wer böses dabei denkt :-))