Betriebsvereinbarung über Weihnachtsruhe
Hallo, wir haben eine BV Betriebsruhe über Weihnachten-Silvester abgeschlossen. Diese ist Befristet und der AG möchte das die BV zurück genommen wird. Welche möglichkeiten hat er als AG? Wir haben das Problem, dass gewisse Leute ihre Aufgaben nicht gemacht haben und wir ein Projekt von einem Großkunden haben. Dieser Arbeitet aber über die Feiertage und wir haben den Vorlauf nicht dieses über die Feiertage ohne Personal zu stemmen. Dieser Kunde hält uns von der Kurzarbeit fern, aber es könnte passieren das er sich einen anderen Zulieferer sucht und wir so das Projekt evtl. verlieren könnten und wir dann in Kurzarbeit fallen und evtl. Personal gekündigt werden soll wenn wir das Projekt verlieren. Wir sind noch ein junges Gremium, uns gibt es er seit 2 Jahren und wir sind ein kleines Mittelständiges Unternehmen. Was würdet Ihr in dieser Situation machen?
Community-Antworten (5)
27.10.2019 um 15:10 Uhr
Andre09 Tja, die Geister, die ich rief....... Ist gar nicht so einfach, wenn man noch ein unerfahrenes Gremium ist. Wenn in der BV keinerlei Ausnahmeregelung enthalten ist, bleibt euch rein rechtlich nur der Weg, diese zu kündigen und so schnell es geht, eine neue abzuschließen, in der Ausnahmeregelungen enthalten sind. Wenn ihr nicht rechtzeitig eine neue abgeschlossen bekommt, wirkt die alte nach der Kündigung so lange nach, bis eine neue abgeschlossen ist. Könntet ihr auf das Verständnis der Mitarbeter/innen bauen, wäre noch eine Möglichkeit auf einer Betriebsversammlung alle Fakten auf den Tisch zu legen und zuverklären, warum dieses Jahr die BV nicht angewendet weden kann. Da aber jeder MA ein einklagbares Recht auf die Anwendung der BV hat..... eher ein schwieriger und wackeliger Weg. Holt euch Unterstützung für die Ausarbeitung der BV.
27.10.2019 um 15:19 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Da haben wir noch Arbeit vor uns. Mit den Mitarbeitern ist es schwierig, da schon viele den Urlaub eingeplant haben.
27.10.2019 um 15:27 Uhr
Mit den Mitarbeitern ist es schwierig, da schon viele den Urlaub eingeplant haben. Hab ich mir gedacht. Aber ohne Arbeitsplatz bzw. mit Kurzarbeit macht das Leben nach dem Urlaub auch nicht richtig Spaß. ?
27.10.2019 um 19:17 Uhr
Nur wenn man was anderes Regelt, dann sollte auch geregelt werden wer für die entstandenen Kosten aufkommt, falls MA Urlaub schon gebucht hatten.
28.10.2019 um 11:27 Uhr
Statt darüber nachzudenken wie der BR hier schnellstmöglich die BV abändern kann würde ich den Arbeitgeber auffordern sich zu überlegen wie er ausreichend Personal motivieren kann... Ich würde hier nicht im vorauseilenden Gehorsam agieren, sondern dem Arbeitgeber signalisieren dass er die Unterstützung des BR hat wenn er eine gute Lösung gefunden hat.
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