Hallo Betriebsräte-Kolleginnen- und Kollegen,
uns beschäftigt in unserem BR die Frage des Nachrückens der Ersatzmitglieder. Wie weit oder eng ist der Begriff zeitweilige Verhinderung zu sehen ? Eine Verhinderung ist meines Erachtens nach auch zeitweilig, wenn ein Mitglied an einer Sitzung ( 14- Tagerhythmus ) nicht teilnehmen kann. Bezieht sich das Wort zeitweilig nur auf Schulungen, Dienstreise, Kur oder Urlaub ?
Würde mich über eine gut Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Veronika Weisheit
Rostock