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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ersatzmitglieder

N
Neele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte-Kolleginnen- und Kollegen, uns beschäftigt in unserem BR die Frage des Nachrückens der Ersatzmitglieder. Wie weit oder eng ist der Begriff zeitweilige Verhinderung zu sehen ? Eine Verhinderung ist meines Erachtens nach auch zeitweilig, wenn ein Mitglied an einer Sitzung ( 14- Tagerhythmus ) nicht teilnehmen kann. Bezieht sich das Wort zeitweilig nur auf Schulungen, Dienstreise, Kur oder Urlaub ? Würde mich über eine gut Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen Veronika Weisheit Rostock

5.92104

Community-Antworten (4)

T
Tiger

17.04.2008 um 15:48 Uhr

Hi,

bei uns ist das so das sobald jemand nicht zu einer Sitzung erscheinen kann (einen Tag Urlaub hat, Krank ist oder so) ein Ersatzmitglied eingeladen wird. Das muß denke ich auch so sein, denn nur wenn ein BR Vollzählig ist (also wenn man 9 Leute hat auch 9 Leute da sind) darf meines wissens z.B. die Tagesordnung vor beginn der Sitzung noch geändert werden. Fehlt jemand endschuldigt und der Vorsitzende hat kein Ersatzmitglied eingeladen ist der Rat glaube ich sogar nicht Beschlußfähig!

Aber wie gesagt ich bin auch erst neu, alle angaben ohne Gewähr!

Gruß Tiger

R
RolfH

17.04.2008 um 16:03 Uhr

Hallo Neele,

schau Dir mal folgenden link an - der sagt alles.

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/ersatzmitglieder.php

Kannst auch auf der linken Seite Informationsportal, dort 1 x 1 des BR und dort auf Ersatzmitglieder klicken.

H
HPB

17.04.2008 um 19:30 Uhr

Hallo Neele,

da Ihr in Eurem Betriebsrat anscheinend keine Geschäftsordnung habt, empfehle ich Dir §29 BetrVG und die Kommentierung hierzu ( s. Fitting, Engels etc.) zu lesen, dort ist alles genau geregelt. Der BR Vorsitzende hat grundsätzlich alle BR Mitglieder einzuladen, erst wenn diese die Teilnahme absagen ist für dieses ein Ersatzmitglied zu laden. ( Text aus Fitting Randnummer 39 /40, danach ist der BR Vorsitzende verpflichtet ein Ersatzmitglied zu laden). Die ordnungsgemäße Ladung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die in der BR Sitzung gefassten BR Beschlüsse; d.h. wurde ein Ersatzmitglied nicht geladen, dann ist der Beschluss nach den BAG Entscheidungen ( BAG vom 19.08.92) nicht wirksam.

M
Mona-Lisa

17.04.2008 um 19:55 Uhr

@Tiger, wenn alle 9 BR's zur Sitzung eingeladen und auch nicht verhindert sind, sind Beschlüsse auch in Ordnung, wenn eines der BR - Mitglieder einfach nicht zur Sitzung erscheint!

@HPB, warum braucht man zu einem Thema, dass das BetrVG regelt eine Geschäftsordnung?? Muss sich ein BR - Mitglied entschuldigen, weil es krank ist? Wohl kaum! Aber es kann trotz Krankheit an der Sitzung teilnehmen. Oder ein BR - Mitglied das an einem Seminar teilnimmt? Muss sich das auch entschuldigen?

@Neele, zeitweilig kann auch ein etwas länger dauernder Arztbesuch sein.... Der § 29 BetrVG DKK beschreibt das in seiner Kommentierung recht gut!

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