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Welche Informationen sind für ein Ersatzmitglied relevant?

C
christianBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, könnte mir jemand helfen: Welche Informationen und Unterlagen dürfen die Ersatzmitglieder erhalten, wenn sie zu einer Sitzung eingeladen werden und sich darauf vorbereiten sollen?

  • Siztungsprotokoll von BR?
  • Sitzungsprotokoll von GBR?
  • Bewerbungsunterlagen (wenn wir Anhörungen besprechen)?

Danke im Voraus Christian

3.95901

Community-Antworten (1)

R
RolfH

17.04.2008 um 13:45 Uhr

@christianBR

Ein Ersatzmitglied ist, sobald es in den Betriebsrat – wenn auch nur vorübergehend – einrückt, vom Vorsitzenden in gleicher Weise und in demselben Umfang wie alle anderen Betriebsratsmitglieder zu unterrichten. Bei kurzfristigem Eintreten ist der Vorsitzende verpflichtet, ein bei einem Ersatzmitglied evtl. bestehendes Informationsdefizit in der Sitzung auszugleichen, indem er Sachstand und Beratungsgegenstände besonders eingehend erläutert.

Siehe BetrVG § 25 inkl. KOmmentierungen

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