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Tariflich ungeregelter Bereich, Tarif gilt durch BV, was tun wenn gekündigt ?

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DerStille
Jan 2018 bearbeitet

Hi,

wir im BR haben vor unserem AG unangenehmer zu werden als er es gewohnt ist. Soweit so gut! Leider hängen wir m.E. am Gängelband unseres AG, da zum Beispiel die Geltung des Tarifvertrages bei uns nur durch BV umgesetzt wird, da AG nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Ich will wissen, was für Konsequenzen die einseitige Kündigung dieser BV durch AG hätte, wir wollen Privat - Verhandlungen ausserhalb Tarif unbedingt vermeiden. Können wir AG zwingen in den Arbeitgerverband einzutreten ?

schon einmal vielen Dank DerStille

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Community-Antworten (5)

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Kölner

16.04.2008 um 21:15 Uhr

@DerStille Wer will denn einem Kollegen VERBIETEN einzelvertragliche Regelungen zu treffen? Bestimmt nicht ein BR, der sich zudem mit der BV bereits "versündigt" hat, weil er etwas geregelt hat, was er nicht regeln kann und darf...

D
DerStille

16.04.2008 um 22:08 Uhr

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort Kölner,

also ist eine BV die die "Vergütungsrichtlinien" in einem Betrieb in Anlehnung an einen jeweils gültigen Tarifvertrag regelt ungültig ? (BV ist ein Erbe aus der Vergangenheit).

Wir wollen keinem verbieten einzelvertragliche Regelungen zu treffen, ich aber begrüsse es, wenn eine einigermassen gerechte Behandlung wie im TV umgesetzt wird. Trittbrettfahrerei liegt aus meiner Sicht nicht vor, da die meisten Kollegen organisiert sind. Nur eben kein AG-Verband

Privatverhandluingen wollen wir nicht verbieten, ist ja eine individuelle Sache. Ich habe aber berechtigte Bedenken, dass der eine oder andere Kollege über den Tisch gezogen wird, wenn AG die Vergütung mit jedem alleine auskungelt (Nasenfaktor usw.).

Oder ist es so, dass im ungeregelten Bereich die Vergütungsregeln einseitig vom AG festgelegt werden, und wir nur die Möglichkeit haben darauf zu achten, dass diese Regeln befolgt (z.B. bei personellen Einzelmaßnahmen) werden. Dann hätten wir ja nix verloren wenn die faule BV gekündigt wird.

Fragen über Fragen....

K
Konrad

17.04.2008 um 10:07 Uhr

@Der Stille Rechtlich betrachtet ist mit hoher Wahrscheinlichkeit diese BV ohne rechtliche Wirkung, siehe § 77.3 BetrVG! Macht doch den rechtlich richtigen Schritt, die meisten Kollegen sind doch organisiert, dann doch gleich mit der zust. Gewerkschaft. Es gibt legale Möglichkeiten den AG dazu zu bewegen, dem Arbeitgeberverband beizutreten, oder zumindest die tarifliche Anerkennung in Form eines Haus-TV zu legalisieren.
Auch danach steht jedem AN es frei, „bessere „ Bedingungen als der Tarif auszuhandeln, aber keine schlechteren.

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DerStille

17.04.2008 um 10:15 Uhr

Danke Kölner,

nachdem ich den 77er gelesen habe ist es ganz klar geworden. Also noch eine Baustelle mehr.

Bis denne DerStille

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49nati

17.04.2008 um 13:58 Uhr

@DerStille

Macht euch ganz schnell einen Termin bei eurem Gewerkschaftssektär. Der ist nämlich Dienstleister für die Organisierten und unterstützt Betriebsräte! Das nimmt schnell Druck vom Nichtwissen-Kessel (Nachlesen ist auch im Anschluss möglich...). Und der zeigt euch die möglichen nächsten Schritte auf.

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