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Rücktritt vom Amt des BR-Vorsitzenden - wen informieren?

A
Axel06
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BR-Vorsitzender. Wen muss ich über meinen Rücktritt vom Vorsitz informieren und in welcher Form?

4.46506

Community-Antworten (6)

P
pit47

16.04.2008 um 12:57 Uhr

Hallo Axel06, der AG sollte mündlich oder schriftlich von dem Rücktritt informiert werden. Auch die Belegschaft sollte durch einen Aushang am "Schwarzen Brett" informiert werden. Dasselbe gilt für die Bekanntgabe des neugewählten BR-Vors..

K
klinik

16.04.2008 um 12:57 Uhr

@Axel06,

darf man fragen warum Du hinschmeissen willst?

W
Waschbär

16.04.2008 um 13:12 Uhr

@Axel, der grund lieg doch auf der Hand.Mangeldefachlicheeignung gepart mit dem unwillen Fachlichkeit zuerlangen.Ggf. hält er auch den Druck nicht aus oder aber dachte Mensch geiler Job.

K
klinik

16.04.2008 um 13:51 Uhr

@waschbär,

sitzt ihr im gleichen Gremium? Trotz allem ist meine Frage noch nicht beantwortet. Das was Du schreibst kann doch nicht alles sein, weil wenn es so wäre hat man doch vorher gewusst ob man einen "Bock zum Gärtner macht", oder?

W
Waschbär

16.04.2008 um 13:53 Uhr

@klinik, Ist diese Frage dein Ernst ? kennst du mich nicht ?Muss ich mir sorgen machen um dein Urteilsvermögen oder gar um deine Logik ?

K
klinik

16.04.2008 um 14:04 Uhr

völlig intakt bei mir alles, jedenfalls wars heut morgen noch so. Nein aber mich hätte wirklich nur mal interessiert was die gründe sind von axel.

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