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Verteilung von Gewerkschaftsmitteilungen - verboten?

D
donald04
Jan 2018 bearbeitet

Unser Haus bzw. der BR ist nicht gewerkschaftlich orientiert, aber wenn Flugblätter von Ver.di kommen, legen wir diese seit 3 Jahren in unserer MA-Kantine aus. Nun wurden diese von einem Vorgesetzen entfernt mit dem Hinweis, daß dies verboten sei. Was habt Ihr für Erfahrungen diesbezüglich gemacht und ist diese Aussage zutreffend. Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

P
pirat

15.04.2008 um 22:12 Uhr

@ Donald04

Informationsrechte der Gewerkschaften Das Recht der Gewerkschaften auf Werbung und Information in den Betrieben ist vom Grundsatz her unstrittig.....

Die Gewerkschaft hat unter anderem das Recht ihre Informationen, einschließlich Plakate, an den Infobrettern des Betriebs, am „Schwarzen Brett“ oder an anderen zur Verfügung gestellten Anschlagflächen auszuhängen (Bundesverfassungsg.17.2.81., BAG vom 14.278.)- Flugblätter und anderes gewerkschaftliches Info-Material sowohl vor dem Tor als auch im Betrieb zu verteilen. mehr dazu hier.... http://www.verdi.de/aktive/Oeffentlichkeitsarbeit_ausbauen/medien_nutzen_-_rechte_kennen/alles_was_recht_ist

H
H.M

16.04.2008 um 08:41 Uhr

Hallo,

Wenn BR-Mitglieder diese Flugblätter etc. auslegen hat der Vorgesetzte recht!

Als BR.Mitglied darf man nur in der Freizeit Gewerkschaftsarbeit erledigen.

H.M

A
Apostel

16.04.2008 um 09:49 Uhr

@H.M.

Also wenn ich in der Mittagspause, vor oder nach der Arbeit dies als BRM mache darf ich das dann doch.

W
Waschbär

16.04.2008 um 10:07 Uhr

@H-M, ich brauche als BR KEINE Pause machen um GEW Arbeit zu leisten ich muss NUR den Hut wechseln :-)

@Donald04, dein V hat unrecht und er macht sich sogar strafbar.mit seiner aussage. Allerdings hilft dir der satz nicht viel, du musst mit dem V sprechen und ihm den sachverhalt schildern und sollte dann noch unkooperativ sein nun ja dann hat er ein problem.zur zeit ist die GEW sehr gewillt solche dinge anzu prangern und nimmt dabei in kaf das dein V vom AG dafür eine Abmahung bekommt.

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