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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kostenaufstellung für Seminare

B
BRSB
Okt 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ist es die Aufgabe vom BR, auf verlangen der GF eine Kostenaufstellung für Seminare zu erstellen?

Grüße

11706

Community-Antworten (6)

R
rsddbr

24.10.2019 um 11:32 Uhr

Was für Kosten sollen aufgestellt werden? Worfür wird diese Aufstellung benötigt? Was für Gründe gibt es, diese Aufstellung nicht zu machen?

Man ist als BR nicht Handlanger des AG. Man ist aber auch nicht Gegner des AG und muss nicht immer gleich alles von vornherein ablehnen.

C
celestro

24.10.2019 um 11:55 Uhr

Der AG bekommt doch immer die Rechnungen. Also grundsätzlich könnte er die Aufstellung doch selbst machen, oder?

B
BRSB

24.10.2019 um 13:30 Uhr

  • Die Kosten von Seminargebühren, Hotel, Fahrtkosten
  • Die Aufstellung wird benötigt, da die Kosten für Seminare, um ca.50% gestiegen sind! im vergleich des letzten BR!

Gründe es nicht zu tun, wir haben eine Buchhaltung! Die es viel schneller und genauer machen könnte!

K
kratzbürste

24.10.2019 um 13:50 Uhr

Genau so ist es.

P
Pjöööng

24.10.2019 um 13:52 Uhr

Zitat (BRSB): "im vergleich des letzten BR!"

Diesen Vergleich könnt Ihr doch gar nicht machen!

S
seehas

24.10.2019 um 18:03 Uhr

Wenn der BR beschließt, dass er Bedarf an Schulung hat, dann darf der AG bezahlen. So steht das im BetrVG. Wenn der AG wissen will, was er ausgegeben hat, soll er nachrechnen, das ist nicht Aufgabe des BR. Wenn er beim BR ein Bewusstsein für die Kosten wecken möchte, dann soll er mit dem BR reden. Wenn der alte BR so schlau war, dass er keine Schulung mehr gebraucht hat, dann soll der AG sich darüber freuen was er in den letzten Jahren gespart hat.

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