Kostenaufstellung für Seminare
Hallo Zusammen,
ist es die Aufgabe vom BR, auf verlangen der GF eine Kostenaufstellung für Seminare zu erstellen?
Grüße
Community-Antworten (6)
24.10.2019 um 11:32 Uhr
Was für Kosten sollen aufgestellt werden? Worfür wird diese Aufstellung benötigt? Was für Gründe gibt es, diese Aufstellung nicht zu machen?
Man ist als BR nicht Handlanger des AG. Man ist aber auch nicht Gegner des AG und muss nicht immer gleich alles von vornherein ablehnen.
24.10.2019 um 11:55 Uhr
Der AG bekommt doch immer die Rechnungen. Also grundsätzlich könnte er die Aufstellung doch selbst machen, oder?
24.10.2019 um 13:30 Uhr
- Die Kosten von Seminargebühren, Hotel, Fahrtkosten
- Die Aufstellung wird benötigt, da die Kosten für Seminare, um ca.50% gestiegen sind! im vergleich des letzten BR!
Gründe es nicht zu tun, wir haben eine Buchhaltung! Die es viel schneller und genauer machen könnte!
24.10.2019 um 13:50 Uhr
Genau so ist es.
24.10.2019 um 13:52 Uhr
Zitat (BRSB): "im vergleich des letzten BR!"
Diesen Vergleich könnt Ihr doch gar nicht machen!
24.10.2019 um 18:03 Uhr
Wenn der BR beschließt, dass er Bedarf an Schulung hat, dann darf der AG bezahlen. So steht das im BetrVG. Wenn der AG wissen will, was er ausgegeben hat, soll er nachrechnen, das ist nicht Aufgabe des BR. Wenn er beim BR ein Bewusstsein für die Kosten wecken möchte, dann soll er mit dem BR reden. Wenn der alte BR so schlau war, dass er keine Schulung mehr gebraucht hat, dann soll der AG sich darüber freuen was er in den letzten Jahren gespart hat.
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