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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminarbesuch - AG verlangt vom BR Kostenaufstellung?

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gizmo
Nov 2016 bearbeitet

Sind wir als BR verpflichtet dem AG eine Kostenaufstellung für ein Seminar vorzulegen?? Ausserdem möchte der AG den Seminarplan, was in diesem Seminar behandelt wird. Thema, Ort und Zeitpunkt hatten wir Ihm mitgeteilt, reicht das nicht aus???

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Community-Antworten (8)

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pirat

07.10.2008 um 01:19 Uhr

@gizmo, zu 1. jepp, zu 2. nöö, er muss für die Kosten aufkommen..., ergo hat er auch ein Recht auf Info..

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rainer w

07.10.2008 um 02:58 Uhr

@gizmo Die tatsächlichen Kosten braucht ihr den AG nur Übermittel wenn sie euch in voller höhe bekannt sind. Denn sollte ein externer Referent die Schulung an dem Schulungsort durchführen, können die Kosten schon mal höher sein als allgemein in den Schulungsangeboten aufgeführt. Da siet ihr nicht verpflichtet die gebühren zu ermitteln. Dies ist grundsätzlich eine Sache zwischen AG und den Veranstalter.

P
Peanuts

07.10.2008 um 12:33 Uhr

"Denn sollte ein externer Referent die Schulung an dem Schulungsort durchführen, können die Kosten schon mal höher sein als allgemein in den Schulungsangeboten aufgeführt. "

Das wäre mir völlig neu! Ein Seminarangebot beeinhaltet eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis und nur das ist die Vertragsgrundlage zwischen AG & Anbieter.

Wie sich der Vertrag zwischen Anbieter & Referent gestaltet, interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

RW
rainer w

07.10.2008 um 19:31 Uhr

@peanuts Gut das wir alle noch dazu lernen können. Aber dafür ist Dieses Forum ja auch geschaffen. Seit fünf Jahren fülle ich die Bescheinigungen für alle neun BR Mitglieder nun aus,deshalb habe ich unsern guten alten Seemann seine Antwort ergänzt. Ich zitiere aus den original von dem Seminaranbieter unserer Wahl:

Für eine Seminarwoche berechnen wir zur Zeit xxx €. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft (xxx €/Tag ) und Verpflegung ( xxx €/Tag) und Seminargebühren von(xxx €/Woche ). Bei speziellen Seminaren können die Seminargebühren höher sein (z. B. wegen des Einsatzes externer Referenten oder spezieller Technik ).

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DonJohnson

08.10.2008 um 00:56 Uhr

Was soll uns diese Frage bringen? der Fragesteller will nciht mal über Antworten informiert werden... tse tse tse . Soll oder muß ch da echt was zu sagen damit hier Stimmung rein kommt? Worum hast du Angst? soll er doch wissen was da thema ist, ist doch uns egal oder? Ablehnen kann er eh nciht. Gib ihm die Info. Gib ihm eine vielzahl vo Infos überschütte ihn - lach

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Peanuts

08.10.2008 um 13:22 Uhr

O.k., dann gibt es tatsächlich Seminaranbieter, die sich ein Hintertürchen offen halten bzw. verstehe ich diese Formulierung lediglich als unverbindliches Pauschalangebot und nicht als verbindliche Vertragsgrundlage.

Scheint mir jedoch kein etablierter Anbieter zu sein, womit ich aber nicht die Qualität in Frage stellen will.

RW
rainer w

08.10.2008 um 13:38 Uhr

@peanuts Eigentlich bin ich total dagegen irgend ein Unternehmen oder einer Intitution namentlich im Forum zu erwähnen, Für Dich mache ich heute aber mal ne Ausnahme. Gehe mal auf www.waf-seminar.de

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Peanuts

08.10.2008 um 23:48 Uhr

Naja, unter einem etablierten Seminaranbieter versteh ich persönlich schon noch etwas anderes und käme sicherlich nicht auf die Idee, dort ein Seminar zu buchen.

Aber das sagt trotzdem nichts über die Seminarqualität aus, die kann ich auch nicht beurteilen und die Spezialisierung auf den NGG Bereich mag auch Vorteile mit sich bringen. Jedenfalls hat sich für mich der Hintergrund deren Preisgestaltung geklärt.

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