Erstellt am 24.10.2019 um 09:55 Uhr von celestro
gibt es denn eine Begründung, warum das abgelehnt wird? Im GBR ist dieses BRM aber?
Erstellt am 24.10.2019 um 10:17 Uhr von Mighty6060
Die Begründung ist, das es in der Osterwoche ist. Ostergeschäft.
Erstellt am 24.10.2019 um 10:30 Uhr von celestro
dann finde ich die Nichtzustimmung aber nachvollziehbar ....
Erstellt am 24.10.2019 um 10:38 Uhr von Catweazle
Der BR hat die betrieblichen Belange zu berücksichtigen. Die Begründung ist für mich nachvollziehbar. Was spricht denn dagegen das Seminar zu einem anderen Termin zu besuchen? Oder ist das in der Osterwoche ein Sonderangebot?
Erstellt am 24.10.2019 um 12:05 Uhr von Mighty6060
Die anderen Termine sind halt weiter weg und dadurch kostenintensiver durch Fahrtkosten und Übernachtung. Das Osterseminar ist in der gleichen Stadt, wo das Mitglied wohnt.
Erstellt am 24.10.2019 um 12:36 Uhr von Pjöööng
Über betriebliche Belange entscheidet der Arbeitgeber, der BR soll sie nur beachten. Was spricht also dagegen, entweder den Beschluss zu fällen und abzuwarten ob der Arbeitgeber sich meldet, oder vor dem Beschluss mit dem Arbeitgeber darüber zu reden?
Erstellt am 24.10.2019 um 12:48 Uhr von paula
wenn der BR halt die Argumente des AGs vorwegnehmen will... dann macht er das und bei einem solchen Seminar entscheidet eben nicht das BRM sondern das Gremium
Erstellt am 24.10.2019 um 13:12 Uhr von celestro
"wenn der BR halt die Argumente des AGs vorwegnehmen will..."
also ich finde es durchaus nachvollziehbar, wenn die BRM auch an die MA denken, die die ausfallende Arbeit aufgrund des Seminars letztlich übernehmen müssen.
Erstellt am 24.10.2019 um 16:55 Uhr von stehipp
Wenn der Besuch des Seminars grundsätzlich sinnvoll ist würde ich einen entsprechenden Beschluss fassen, dass das BR-Seminar von dem BR-Mitglied besucht werden soll und dann dem AG beide Varianten zur Auswahl präsentieren:
1. kostengünstig in der Osterwoche
2. kostenintensiver zu einem anderen Termin
Dann kann der AG entscheiden, was ihm wichtiger ist.