GO verabschieden - welche Möglichkeiten gibt es?
Guten Morgen, wir haben in der gestrigen Sitzung eine Geschäftsordnung erarbeitet und ich (stellv. Vors.) habe die ins Reine geschrieben und zusammengefasst. Wie verabschieden wir solch eine GO? Müssen wir jetzt bis zur nächsten Sitzung (in vier Wochen) warten und dann darüber abstimmen oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
Community-Antworten (26)
13.07.2006 um 11:05 Uhr
Eine GO für einen siebenköpfigen BR halte ich - gelinde gesagt - für wenig sinnvoll!
Die Verabschiedung der GO läuft nur im Gremium. Allerdings nur alle vier Wochen eine Sitzung abuhalten, halte ich für sehr fahrlässig!
13.07.2006 um 11:14 Uhr
hm, bisher war der bedarf für mehr regelsitzungen nicht da kölner. wenn sich abzeichnet, dass wir mehr brauchen, kann man das doch dann immernoch machen oder was meinst du dazu?
13.07.2006 um 11:25 Uhr
Miffi,
hier vertritt Kölner sicherlich eine Einzelmeinung.
Wenn sich der BR gut organisiert und effektiv arbeitet können regelmäßige Sitzungen im Vierwochentakt durchaus Sinn machen.
13.07.2006 um 13:56 Uhr
@Ramses II Vierwochentakt, Einzelmeinung? Nicht bei einem siebenköpfigen BR! Erscheint mir auch nicht plausibel! Aber Du wirst Deine Gründe haben...
14.07.2006 um 20:55 Uhr
@ Kölner
"Eine GO für einen siebenköpfigen BR halt ich - gelinde gesagt - für wenig sinnvoll!"
Da uns das gleiche Problem betrifft würde mich interessieren, warum Du das so siehst.
Urmel
14.07.2006 um 21:02 Uhr
@Urmel Gegenfrage: Was soll eine GO für einen siebenköpfigen BR denn besonderes regeln, was nicht bereits im Gesetz geregelt ist?
15.07.2006 um 00:21 Uhr
@Kölner Vielleicht mag meine Frage in Deinen Ohren unsinnig erscheinen (bin Rookie), aber ab wann bzw. ab wieviel Sitzen ist eine GO denn sinnvoll und warum?
15.07.2006 um 00:49 Uhr
Vielleicht - aber nur vielleicht - ab dem Augenblick, wenn ein BA hinzukommt. Aber auch dann halte ich das für misslich!
15.07.2006 um 00:59 Uhr
@ Kölner, ich will Dir ja ungern widersprechen ;-) aber eine GO könnte z.B. den Turnus der Sitzungen regeln, der ja im Gesetz nur sehr vage angedeutet ist oder die Vertretungsfrage des Vorsitzenden und seines Stellvertreters klären.
15.07.2006 um 01:01 Uhr
@Lotte Protokollnotiz, ggf. eine Mitteilung an den AG - fertig!
15.07.2006 um 01:09 Uhr
@Kölner aber manchen Korinthenkackern ;-) könnte eine Protokollnotiz eventuell nicht reichen.
15.07.2006 um 01:13 Uhr
Dann wird die GO diesen Menschen auch nicht reichen! Mit der Mitteilung des Sitzungsturnus/Stellvertretung an den AG - so würde ich dem Beschluss nämlich die berühmte Aussenwirkung geben - ist allen Zweiflern doch Genüge getan.
15.07.2006 um 01:16 Uhr
Aber da muss man dann doch jedes Mal das Protokoll suchen und dann fragen alle; Wann haben wir das nochmal verabschiedet und was genau? Bei der GO befriedigt man vor allem diejenigen, die gerne zwanghaft etwas schwarz auf weiß vor sich liegen haben ;-))
15.07.2006 um 01:28 Uhr
grins Das sieht dann so aus, ja?
GO des BR "Kampf dem Zwanghaften": § 1 Die Reihenfolge der Stellvertretung im Falle der Verhinderung des BRV ist wie folgt: Kollege Maxanna, Kollegin Wassermann, Kollege Vage, Kollegin Petlis § 2 Die Sitzungen des BR finden im wöchentlichen Rhythmus statt § 3 Der BR hängt diese GO aus. Ende!
grins
15.07.2006 um 01:56 Uhr
Ok Kölner,
ich muß zugeben dass ich mit 7 köpfigen Betriebsräten noch keine Erfahrung gemacht habe, bin mir aber sicher dass das noch kommen wird.
15.07.2006 um 04:03 Uhr
@Kölner ja, das wäre eine GO in meinem Sinne, vielleicht könnte man "maxanna" aufgrund des höheren Erfahrungsschatzes mit "vage" tauschen lassen, dann wäre ich komplett einverstanden ;-))
15.07.2006 um 11:57 Uhr
@ Kölner
Kann nicht nachvollziehen, warum eine GO für einen 7köpfigen BR mehr oder weniger Sinn machen sollte, wie für z.B. einen 15köpfigen BR. Ich würde z.B. in der GO festhalten, dass Ergänzungen zur Tagesordnung nur einer absoluten Stimmenmehrheit bedürfen. Da auch vorbereitende Ausschüsse gebildet werden dürfen, könnte und sollte die Aufgabenstellung in der GO festgehalten sein.
"§1 Die Reihenfolge der Stellvertretung im Falle der Verhinderung des BRV ist wie folgt:..."
Welchen Sinn soll denn dieser § machen? Der Verhinderungsfall des BRV, ist doch bereits mit Wahl des stellvertr. BRV´s geregelt. Sinn machen würde demzufolge nur die Regelung, wer bei zeitgleicher Verhinderung von BRV und Stellvertr. als "Ersatz" einspringt.
@ RamsesII
Der 4wöchige Sitzungsrhythmus stellt in einem nur 7köpfigen BR auch für mich ein Problem dar. So können Beschlüsse zu Anhörungen nur einmal monatlich gefasst werden, da aufgrund eines fehlenden BA keine Ausschüsse mit eigener Entscheidungskompetenz gebildet werden dürfen. Ansonsten gebe ich Dir Recht, wir tagen mit einem grösseren BR im Regelfall auch nur monatlich. Sollte zusätzlich Sitzungsbedarf gegeben sein, werden eben Termine zwischengeschoben.
15.07.2006 um 20:04 Uhr
Fayence,
was hindert den BR zusätzliche Sitzungen anzusetzen?
15.07.2006 um 20:15 Uhr
Fayence, mit der Änderung der Tagesordnung mit absoluter Mehrheit habe ich etwas Bauchschmerzen. Wir haben das im BR letztens ganz gut diskutiert und beschlossen, dass in der GO die Einstimmigkeit noch mal explizit festgehalten wird. Der Grund war, dass so jedem die Möglichkeit gegeben wird Einspruch zu erheben, wenn er sich nicht genügend vorbereitet fühlt. Bei uns ist aber ein Verschieben leichter, da wir alle 14 Tage Sitzung haben, aber bei brenzligen Punkten muss halt eine Sitzung zusätzlich gemacht werden.
Sorry, dass ich mal kurz vom Thema abgeschweift bin
16.07.2006 um 00:54 Uhr
@Fayence Ergänzungen der TO werden nach "h.M." immer einstimmig gefasst. Es muss aber kein Beschluss her! Also wäre dass m.E. auch kein Punkt für die GO! Mein - zugegeben nicht sehr vollständigen - GO § 1 sollte in Deinem Sinne verstanden werden.
@Lotte Demnach auch dafür:Keine GO nötig!
16.07.2006 um 12:48 Uhr
wo wir grade so bei der GO sind... also wir haben eine, auch wenn wir "nur" 7 Köpfe sind... wie seht ihr das... haben Zuständigkeiten also namentlich benannt etwas in einer GO zu suchen? Ja oder Nein?
16.07.2006 um 14:33 Uhr
Miffi,
von einer namentlichen Nennung IN der GO kann man nur abraten, da dann bei Ausscheiden einzelner Personen jedes mal die ganze GO neu verabschiedet werden müssen.
Namen immer in einen Anhang!
16.07.2006 um 22:31 Uhr
Ramses II, natürlich ist der BR nicht daran gehindert zusätzliche Sitzungen anzusetzen, machen wir ja auch.
Bin vielleicht zu sehr von unseren Gegebenheiten ausgegangen und wir haben im Regelfall jede Woche Anhörungen zu personellen Einzelmaßnahmen auf dem Tisch liegen. Bis auf wenige Ausnahmen, können diese Anhörungen selbständig durch den BA bearbeitet und entschieden werden, was in Miffis BR generell nicht möglich ist.
Aber es mag sein, dass in Miffis Betrieb Anhörungen eher selten vorkommen und/oder auch der AG den 4 Wochen Rhythmus berücksichtigt.
Miffi, ich bin jetzt neugierig. Wie geht Ihr denn mit Anhörungen um oder kommen die wirklich so selten bei Euch vor?
16.07.2006 um 22:40 Uhr
grins tjaaaaaaa fayence, das ist unser derzeit größtes Problem. Ich hatte in einem anderen Forumsbeitrag schon mal erwähnt, dass bei uns bisher immer der "Kuschelkurs" gefahren wurde. Das hat zur Folge, dass der bisherige BR nicht für voll genommen wurde, soll heißen, sie wurden nicht gehört, nicht informiert, haben sich aber auch nicht doll drüber geärgert ;-) wenn du verstehst was ich meine..... Nun ist es halt so, dass der Betrieb immer größer wird und dass auch der Wind aus Richtung GF schärfer weht und wir so nach und nach auch nur ahnen können, dass vieles, wenn nicht sogar alles ohne BR gemacht wurde und auch gemacht werden will.... Da bin ich nun dabei und stochere so ein bisschen in dieser Wunde herum - nicht ganz angenehm - aber nötig, dringend nötig. Jetzt ergibt sich auch die eine oder andere Notwendigkeit, öfter Sitzungen zu machen und ich denke früher oder später sehen meine BR-Kollegen das ein. Bisher sahen sie halt die Notwendigkeit nicht so, weil eben keine Anhörungen stattgefunden haben, verstehst du?
16.07.2006 um 23:16 Uhr
Da grinse ich doch mal zurück >VBG< Hoffe, Du hast zumindest ein wenig Unterstützung!
Fühle mich aber auch in meiner Auffassung bestätigt, dass in Eurem Fall ein 4wöchiger Sitzungsrhythmus nicht ausreichend ist. Es kann nicht Sinn und Zweck sein (meine Meinung), immer wieder Termine dazwischen schieben zu müssen, wenn die Erforderlichkeiten von vornherein andere sind.
Die Anhörungen werden aber hoffentlich in Eurem BR und nicht selbständig in z.B. einem Personalausschuss abgehandelt!
16.07.2006 um 23:38 Uhr
nein, einen personalausschuss haben wir nicht. wenn es anhörungen geben wird, dann nur in unserem gremium. ja, ich denke, dass ich schon unterstützung habe, aber so richtig überzeugt sind sie noch nicht, dass wir öfter sitzungen brauchen ;-) ich bin am ball und bleibe es auch. über kurz oder lang wird es unser BRV wohl auch nicht mehr aushalten und das handtuch werfen, denn der kuschelkurs ist auf seinem mist gewachsen und er versucht sich momentan noch damit durchzusetzen, was ihm aber nicht mehr gelingt. everybodys darling zu sein, kann nicht aufgabe eines BRV sein. ich bin gespannt :->
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