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Versetzung bei Rückkehr aus Elternzeit?

K
khel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um folgendes:

Eine Kollegin ist aus der Elternzeit zurück gekehrt. Sie hat (nach allem, was ich weiss) Anspruch auf Weiterbeschäftigung, allerdings keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Der AG hat ihr nun nach der Rückkehr eine Stelle in unserer zweiten Betriebsstätte (ca. 15 km entfernt) zugewiesen. Diese Stelle ist mit ihrer alten, was Tätigkeitsprofil und nötige Qualifikation angeht, beinahe gleich. Liegt hier eine Versetzung im Sinne des BetrVG vor?

Falls Ihr noch mehr Infos zu dem Fall braucht, gebe ich Euch die gerne. Auf alle Fälle schonmal vielen Dank vorab für Eure Antworten!

Gruß khel

5.01704

Community-Antworten (4)

D
DocPille

15.04.2008 um 15:36 Uhr

was steht denn im Arbeitsvertrag bezüglich des Einsatzortes

K
khel

15.04.2008 um 15:41 Uhr

Hallo DocPille,

im Arbeitsvertrag ist kein bestimmter Einsatzort genannt.

Gruß khel

D
DerStille

16.04.2008 um 20:21 Uhr

Hallo khel,

habe gelernt, dass eine Verstetzung dann vorliegt, wenn länger al ein Monat ein erhebliche veränderung der Arbeitsumstände vorliegt. Also auch die Beschäftigung in einem anderen Betriebsteil (15 km Fahrtstrecke). Hat der Kollega da auch noch eine(n) andere(n) Vorgesetzte(n) ist es m.E. erst Recht eine Versetzung.

K
khel

21.04.2008 um 12:02 Uhr

@DerStille:

danke für Deine Antwort! Tut mir Leid, dass ich erst jetzt darauf reagiere: ich war krank.

Was Du schreibst, trifft bei der Kollegin alles zu. Also: Versetzung +

Der springende Punkt ist aber, dass die Kollegin aus der Elternzeit zurück gekommen ist. Und nach allem, was ich weiss, hat sie bei der Rückkehr zwar einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen, allerdings keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung an ihrem alten Arbeitsplatz.

Ich frage mich deswegen, ob denn in ihrem Fall eine mitbestimmmungspflichtige Versetzung vorliegt: sie wird gemäß ihrer Qualifikation weiter beschäftigt (i.O., da gesetzlicher Anspruch der Kollegin gewahrt), aber an einem anderen Ort (auch i.O., da sie keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat).

???

Bin Euch für weitere Hilfe sehr dankbar.

Gruß khel

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