Hallo Forum,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um folgendes:

Eine Kollegin ist aus der Elternzeit zurück gekehrt. Sie hat (nach allem, was ich weiss) Anspruch auf Weiterbeschäftigung, allerdings keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz. Der AG hat ihr nun nach der Rückkehr eine Stelle in unserer zweiten Betriebsstätte (ca. 15 km entfernt) zugewiesen. Diese Stelle ist mit ihrer alten, was Tätigkeitsprofil und nötige Qualifikation angeht, beinahe gleich. Liegt hier eine Versetzung im Sinne des BetrVG vor?

Falls Ihr noch mehr Infos zu dem Fall braucht, gebe ich Euch die gerne. Auf alle Fälle schonmal vielen Dank vorab für Eure Antworten!

Gruß
khel