Erstellt am 15.04.2008 um 13:36 Uhr von DocPille
was steht denn im Arbeitsvertrag bezüglich des Einsatzortes
Erstellt am 15.04.2008 um 13:41 Uhr von khel
Hallo DocPille,
im Arbeitsvertrag ist kein bestimmter Einsatzort genannt.
Gruß
khel
Erstellt am 16.04.2008 um 18:21 Uhr von DerStille
Hallo khel,
habe gelernt, dass eine Verstetzung dann vorliegt, wenn länger al ein Monat ein erhebliche veränderung der Arbeitsumstände vorliegt. Also auch die Beschäftigung in einem anderen Betriebsteil (15 km Fahrtstrecke). Hat der Kollega da auch noch eine(n) andere(n) Vorgesetzte(n) ist es m.E. erst Recht eine Versetzung.
Erstellt am 21.04.2008 um 10:02 Uhr von khel
@DerStille:
danke für Deine Antwort! Tut mir Leid, dass ich erst jetzt darauf reagiere: ich war krank.
Was Du schreibst, trifft bei der Kollegin alles zu. Also: Versetzung +
Der springende Punkt ist aber, dass die Kollegin aus der Elternzeit zurück gekommen ist. Und nach allem, was ich weiss, hat sie bei der Rückkehr zwar einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen, allerdings keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung an ihrem alten Arbeitsplatz.
Ich frage mich deswegen, ob denn in ihrem Fall eine mitbestimmmungspflichtige Versetzung vorliegt: sie wird gemäß ihrer Qualifikation weiter beschäftigt (i.O., da gesetzlicher Anspruch der Kollegin gewahrt), aber an einem anderen Ort (auch i.O., da sie keinen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat).
???
Bin Euch für weitere Hilfe sehr dankbar.
Gruß
khel