Erstellt am 15.04.2008 um 11:42 Uhr von DocPille
Hallo,
die Mitarbeiterin ist verpflichtet dem arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen.Sie muss dazu aber nicht den Mutterpass vorlegen,es reicht durchaus eine Bescheinigung ihres Arztes.
Siehe Auch §5 MuSchG
Erstellt am 15.04.2008 um 11:44 Uhr von Werner
§ 5 MuSchGMitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
Erstellt am 15.04.2008 um 15:04 Uhr von Fritz von Preußen
§ 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG:
Sie sollen sobald der Zustand bekannt ist, müssen aber nicht. Würd ich im Krankenhaus aber schon tunlichst meinem Arbeitgeber bekanntgeben. Geht ja wohl auch um den Schutz des Ungeborenen. Würd dann nicht weiter in der Strahlenabteilung arbeiten. Auf Abs. 3 bestehen!
Erstellt am 15.04.2008 um 16:08 Uhr von Fritz von Bayern
Hallo Fritz von Preußen,
sollten wir nicht bundesübergreifend ein Fritz(chen)treffen organisieren?
Gruß und Danke
Fritz von Bayern
Erstellt am 15.04.2008 um 16:12 Uhr von Dirk Dengler
Ich will auch bei euern, lau-warem mittings mit machen.
vlg
euer
Flitzi Fritzi Bupsi Backi auch achtern Haacking