Vorlage des Mutterpasses bei Schwangerschaft?
Hallo,
eine Mitarbeiterin von uns hat beim AG ihre Schwangerschaft angezeigt. Nun verlangt die PDL, dass die Krankenschwester ihren Mutterpass vorlegen soll. Frage: Ist die PDL dazu berechtigt und wenn ja, warum? Vielen Dank für eure Antworten?
Fritz von Bayern
Community-Antworten (5)
15.04.2008 um 13:42 Uhr
Hallo,
die Mitarbeiterin ist verpflichtet dem arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen.Sie muss dazu aber nicht den Mutterpass vorlegen,es reicht durchaus eine Bescheinigung ihres Arztes.
Siehe Auch §5 MuSchG
15.04.2008 um 13:44 Uhr
§ 5 MuSchGMitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.
(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
15.04.2008 um 17:04 Uhr
§ 5 Abs. 1 Satz 1 MuSchG:
Sie sollen sobald der Zustand bekannt ist, müssen aber nicht. Würd ich im Krankenhaus aber schon tunlichst meinem Arbeitgeber bekanntgeben. Geht ja wohl auch um den Schutz des Ungeborenen. Würd dann nicht weiter in der Strahlenabteilung arbeiten. Auf Abs. 3 bestehen!
15.04.2008 um 18:08 Uhr
Hallo Fritz von Preußen,
sollten wir nicht bundesübergreifend ein Fritz(chen)treffen organisieren? Gruß und Danke Fritz von Bayern
15.04.2008 um 18:12 Uhr
Ich will auch bei euern, lau-warem mittings mit machen.
vlg euer Flitzi Fritzi Bupsi Backi auch achtern Haacking
Verwandte Themen
Falsche Vorlage des AG zur befristeten Einstellung - dann unbefristetes Arbeitsverhältnis?
ÄlterWir haben im Dezember 2005 einer Vorlage zur Einstellung einer Mitarbeiterin für ein befristetes Projekt bis mitte August 2006 zugestimmt. In dieser Vorlage stand nichts von einer Befristung für die M
Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag
ÄlterGuten Morgen! Ich habe eine Frage zu Mutterschutz/Schwangerschaft und Änderungen im Arbeitsvertrag: Eine Kollegin hat zum 1.6.2016 ihre Stunden von 30 auf 40 aufgestockt. Alles wurde vorher mündli
Kann mein Arbeitgeber mich versetzen???
ÄlterHallo, erstmal einpaar Fakten ;) ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Abteilung Schule. Seit über 10 Jahren im Schulbereich tätig. Davon 5 Jahre m öffentlichen Dienst. Funktion Springern . Unbefrist
Schwangerschaft - Meldung an den BR?
ÄlterHallo Zusammen! Ich müsste mal wissen, ob die Mutterschutzbeauftragte verpflichtet ist, dem Betriebsrat sofort oder überhaupt mitzuteilen, dass eine Arbeitnehmerin schwanger ist. Des weiteren is
Zustimmungsersetzung - statt dessen bringt uns der AG die gleiche Vorlage erneut auf den Tisch?
ÄlterWir haben eine Vorlage zu einem unbefristeten Vertrag abgelehnt (Warum sei jetzt hier mal dahin gestellt). Jetzt bringt uns der AG die gleiche Vorlage erneut auf den Tisch. Meine Frage bezieht sich