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Schwangerschaft - Meldung an den BR?

S
Susanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Ich müsste mal wissen, ob die Mutterschutzbeauftragte verpflichtet ist, dem Betriebsrat sofort oder überhaupt mitzuteilen, dass eine Arbeitnehmerin schwanger ist.

Des weiteren ist stellt sich zur ZEit die Frage, ob eine Kopie des Mutterpasses an die Personalabteilung gegeben werden muss.

Vielen Dank

3.58501

Community-Antworten (1)

A
Akira

15.11.2006 um 00:15 Uhr

Hallo Susanne

Die Mitarbeiterin meldet ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber, ab sofort steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Bei uns erhält der BR eine Miteilung uber die Schwangerschaft, da dieser auch darauf zu achten hat das das Mutterschutzgesetz eingehalten wird. Eine Kopie des Mutterpasses erhält die Personalabteilung bei uns auch, es brauch doch nur die Seite mit der Festsellung und der voraussichtlichen Beendigung (Geburt) zu sein. Wie will denn sonst die MA belegen das Sie in freudiger Erwartung ist. Mit einem Attest ? Sind nur unnötige Kosten.

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