Kosten Schulung von BRV abgezeichnet?
Hallo, neuerdings erhalte ich als BR-Vorsitzende von der Buchhaltung nach Schulungen von Kollegen aus dem BR die Aufforderung, abzuzeichnen, ob die Kosten "sachlich richtig " sind. Muß ich das unterschreiben? Dass ein Beschluß vorliegt, teil ich ja der GF vor der Schulung mit und danach ist doch wohl eher jedes BR-Mitglied swelbst verantwortlich?! Wie wird das bei Euch gemacht? Und gibt`s dafür auch rechtliche Regelungen? Danke für Hilfen -- da ich denke, das ist für unsere GF eher eine ihrer "kleinen Schikanen"
Community-Antworten (4)
14.04.2008 um 20:49 Uhr
Hexelein, auch bei uns wird nach dem Seminar die Rechnung mit Unterschriften (1x sachlich, 1x rechnerich richtig) an die Finanzbuchhaltung geschickt. Schikane fände ich es, wenn man sich die Unterschrift beim AG holen müsste. So ist es für mich ein normaler Buchungsvorgang, der von allen Abteilungen, die berechtigt sind über die Finanzbuchhaltung abzurechnen, so gehandhabt wird.
14.04.2008 um 20:49 Uhr
@Hexelein Das halte ich für voll in Ordnung und nicht zu beanstanden! Das ist buchungsrelevant....
14.04.2008 um 20:58 Uhr
Danke, für euer klares OK. Hab trotzdem ein ABER: sollte nicht eher der betroffene Kollege das bestätigen? Weil BRMs nur selbst verantwortlich sind - in anderem Zusammenhang hatte ich das gelegentlich hier im Forum so gelesen.
14.04.2008 um 21:07 Uhr
Hexelein, aber es handelt sich um einen Beschluss. Den hat der BRV nach außen zu vertreten.
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