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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vereinbarkeit von Elternzeit und BR-Vorsitz?

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Wave
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Betriebsratsvorsitzende ist schwanger und nimmt für 1 Jahr Elternzeit. In dieser Zeit möchte sie ihren Vorsitz ruhen lassen und ihren Stellvertreter an ihrer Stelle agieren lassen. Nach ihrer Rückkehr möchte sie die Geschäfte wieder übernehmen. Ist das Ruhenlassen ein korrektes Vorgehen, auch wenn sie in dem Babyjahr nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen wird? Was muss dabei noch beachtet werden?

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Community-Antworten (3)

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Petrus

14.04.2008 um 16:28 Uhr

Das müsste so möglich sein. Dabei "ruht" dort allerdings nichts - eure BRV ist verhindert. Und bei Verhinderung der BRV tritt der Stellv in Aktion; das BR-Mandat nimmt während der Verhinderung das erste Ersatzmitglied wahr. Ob es sinnvoll ist, müßt ihr mehrheitlich entscheiden...

Zu beachten: Ihr solltet dem ArbGeb eine weitere Vertreterfolge bekanntgeben - auch ein Stellv ist mal verhindert ;-)

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Werner

14.04.2008 um 16:28 Uhr

Hallo Wave, die BRV ist verhindert wegen der Elternzeit. Ergo rückt der/die Stelli in diese Position. Ob das aber Sinn macht? Was ist den wenn Stelli krank wird oder Urlaub hat? Wer macht dann den Job? Man sollte die Sache vernünftig ausdiskutieren. Mit allen Konsequenzen. Der BR könnte sich stellenweise handlungsunfähig machen.

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hennessy

15.04.2008 um 12:05 Uhr

Der Betriebsrat sollte einen neuen Vorsitzenden und stellvertreter wählen. Der jetzige BRV kann dann normaler Betriebsrat bleiben. Ist eine Sitzung kriegt er eine Einladung, hat er keine Zeit geht das Ersatzmitglied auf Sitzung. Der Vorteil dadurch ist, das BR-Mitglied verliert seinen Kündigungsschutz nicht während der Elternzeit.

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