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Beschlüsse - wer von dem Betriebsratagremium an den Verhandlungen eines Intressenausgleichs und eines Sozialplans teil nimmt?

H
haaswolfgang
Jan 2018 bearbeitet

muß ein beschluß gefasst werden wer von dem betriebsratagremium an den verhandlungen eines intressenausgleichs und eines sozialplans teil nimmt? wenn ja wo steht das?

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Community-Antworten (2)

E
Efaienaerbeer

14.04.2008 um 12:49 Uhr

Vertragspartner von Interessenausgleich und Sozialplan ist der BR, also das komplette Gremium. daher hat eigentlich auch das komplette Gremium mit zu reden. Wenn das nicht so sein soll, dann müsst ihr bestimmen, wer für das Gremium verhandeln darf und welchen Verhandlungsspielraum diese Leute haben. Ist vergleichbar mit der Delegierung von Aufgaben an einen Ausschuss. Letztendlich werden IA und SP aber vom ganzen Gremium dikutiert und dann irgendwann die Endfassung beschlossen. War dann im Vorfeld kein Beschluss vorgelegen, wer wie weit verhandeln darf oder hat das Verhandlungsgremium Dinge verhandelt, die vorher nicht besprochen waren, dann ist das egal, wenn der BR nachher die Endfassung per Beschluss absegnet.

K
Kölner

14.04.2008 um 12:59 Uhr

@haaswolfgang In den Verhandlungen mit dem AG sollte dieser sich erstmal zu der zur Verfügung stehenden Summe (vor allem beim SP) äußern. Alles andere ergibt sich dann erst - auch hinsichtlich der Verhandlungsführung der hoffentlich fähigsten BRM's und der Beschlussfassung zu einem Vorschlag im Gremium...

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