Weterbeschäftigung nach Elternzeit; Behindertenvertretung nicht von anfang an mit eingebunden - was tun?
Grüß Gott Alle zusammen, eine mMtarbeiterinn ( Schwerbehindert) unserer AG wurde nach Ihrer Elternzeit nicht mehr an Ihrer alten arbeitstelle eingesetz, da die Stelle mitlerweile von einer anderen Mitarbeiterinn aus einen anderen Haus besetzt war.Ihr habe man mitgeteilt nur noch halbtags in der Bettenzentrale zu arbeiten und den anderen halben Tag auf einer Station zu Putzen . Nun ist Ihr auch die Stelle in der Bettenzentrale (Bettenreinigung) entzogen worden und darf nun als Springer jeden Tag wo anders Reinigen. Hiermit entfällt auch die Erschwerniszulage. Da unser Wirtschaftsleiter die Stelle erst am 01.01.2008 angetreten hat, hat es den Anschein er möchte bestimmte mitarbeiterrinen los werden. Persönliche aussage von Ihn: "Entweder Sie nehmen die Arbeit an oder nehmen ein weisses Blatt Papier und Kündigen" So ergeht es auch einer Kollegin (90% Behindert) Sie wurde in ein anderes Haus mit weniger Arbeitszeit ca 5km entfernt versetzt. Da Sie kein Auto sondern nur ein Fahrad hat, weis Sie nicht wie Sie zur Arbeit gelangen soll. Bei beiden Fällen wurde die Behindertenvertretung nicht von anfang an mit eingebunden. Die Entscheidung wurde vom BR vorgelesen und genehmigt. Bitte könne Sie mir gute Ratschläge geben was man noch unternehmen kann? Roberto
Community-Antworten (1)
13.04.2008 um 20:46 Uhr
@Roberto Sofort Integrationsamt und/oder Gewerkschaft/ Rechstanwalt einschalten.
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