Erstellt am 22.05.2007 um 10:14 Uhr von Mona-Lisa
@majojon,
die Schwerbehindertenvertretung wird unabhängig vom Betriebsrat gewählt und muss nicht aus BR-Mitgliedern bestehen.
Euer Ersatzmitglied stellt sich als normaler Arbeitnehmer zur Verfügung und nimmt, sollte er gewählt werden und den Vorsitz übernehmen an sämtlichen Sitzungen teil.
Die Vertrauensperson geniesst den gleichen Kündigungsschutz wie die Betriebsratsmitglieder.
Erstellt am 22.05.2007 um 10:14 Uhr von bitawie19
Hallo
sieh mal hier Schwerbehindertengesetz §24 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
Erstellt am 22.05.2007 um 10:16 Uhr von Thom220
majojon
In Betrieben in denen wenigstens fünf Schwerbehinderte ständig beschäftigt sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat vor allem die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Regelungen zu überwachen. Sie ist zu jeder Betriebsratssitzung zu laden, § 32 BetrVG und § 95 Abs. 4 SGB IX.