Wahl der Behindertenvertretung - wie?
Hallo zusammen, wir haben 5 Behinderte in unserer Firma und möchten nun eine Behindertenvertretung wählen. Eins unserer Ersatzmitglieder ist selber betroffen und hat sich früher schon mit diesem Thema befaßt und würde diese Aufgabe gerne übernehmen. Ist es möglich, einem Ersatzmitglied diese Aufgabe zu übergeben? Wie síeht es dann mit dem Kündigungsschutz für diese Person aus? Oder muß es ein Mitglied aus dem aktiven Betriebsrat sein?
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen majojon.
Community-Antworten (3)
22.05.2007 um 12:14 Uhr
@majojon, die Schwerbehindertenvertretung wird unabhängig vom Betriebsrat gewählt und muss nicht aus BR-Mitgliedern bestehen. Euer Ersatzmitglied stellt sich als normaler Arbeitnehmer zur Verfügung und nimmt, sollte er gewählt werden und den Vorsitz übernehmen an sämtlichen Sitzungen teil.
Die Vertrauensperson geniesst den gleichen Kündigungsschutz wie die Betriebsratsmitglieder.
22.05.2007 um 12:14 Uhr
Hallo sieh mal hier Schwerbehindertengesetz §24 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
22.05.2007 um 12:16 Uhr
majojon
In Betrieben in denen wenigstens fünf Schwerbehinderte ständig beschäftigt sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung hat vor allem die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Regelungen zu überwachen. Sie ist zu jeder Betriebsratssitzung zu laden, § 32 BetrVG und § 95 Abs. 4 SGB IX.
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