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Unbefristete Einstellung abgelehnt, weil befristete Arbeitnehmer vorhanden

F
Freeplay
Okt 2019 bearbeitet

Moin Kollegen,

wir haben aktuell den Fall, dass wir mehrere Mitarbeiter in der Produktion haben, die alle die gleiche Tätigkeit ausüben und auch identisch eingestuft wurden. Nun soll es einen neuen Mitarbeiter geben, der die gleichen Qualifikationen hat und auch in der gleichen Position wie die zuvor genannten Mitarbeiter, eingestellt werden soll. Dies soll aber unbefristet geschehen, da man den neuen Mitarbeiter sonst nicht hätte für das Unternehmen "gewinnen können".

Wir sehen aber nun eine Benachteiligung der befristeten Mitarbeiter, wir haben uns auch bereits auf den entsprechenden §99 Abs. 2 Punkt 3 bezogen. Nun legt der Arbeitgeber uns einen Ausdruck aus dem Internet vor, in dem steht, dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift, genauso sei es nicht Aufgabe des BR, die Einstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses abzulehnen.

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Community-Antworten (9)

W
wdliss

22.10.2019 um 09:33 Uhr

Das Internet ist groß. Da gibt es auch Beiträge das Elvis noch lebt und die Menschheit von Ausserirdischen regiert wird. §99 Abs 2 Pkt 3 BetrVG ist in diesem Punkt sehr eindeutig formuliert und lässt euch auch gar keinen Spielraum. Wenn der AG meint, ihr hättet gar kein Recht dazu darf er sich gerne gemäß §99 Abs. 4 ans Arbeitsgericht wenden.

K
kratzbürste

22.10.2019 um 09:43 Uhr

Wenn der AG der Meinung ist, dass eure Zustimmungsverweigerung falsch ist, möge er das dem Arbeitsgericht vortragen. Ihr habt erst einmal richtig gehandelt, wenn ihr nein gesagt habt. Hättet ihr klein bei gegeben, gäbe es für die Arbeitnehmer keinerlei Chance.

S
seehas

22.10.2019 um 09:49 Uhr

Euer Arbeitgeber kann die anderen Mitarbeiter ja auch entfristen, dann ist das problem aus der Welt.

F
Freeplay

22.10.2019 um 10:13 Uhr

@seehas, das will er ja nicht, um sich eine "gewisse Flexibilität" zu bewahren. Daraufhin kam unsere Aussage, dass dies unsere Besorgnis bekräftigt, dass es in Zukunft zu Kündigungen kommen könnte.

Daraufhin kam folgender Satz; "Da der Betriebsrat die Gesellschaftsinteressen vertritt, wäre diese Art der Einstellung nicht von der Mitbestimmungspflicht betroffen"-

C
Catweazle

22.10.2019 um 13:09 Uhr

Ist diese Stelle denn ausgeschrieben worden? Haben sich Mitarbeiter darauf beworben? Habt ihr die Ausschreibung verlangt?

F
Freeplay

22.10.2019 um 13:27 Uhr

@Catweazle, nein, für extern ist auf der Homepage dauerhaft diese Stelle ausgeschrieben, aber nicht gekennzeichnet, ob befristet oder unbefristet. Eine Ausschreibung haben wir nicht verlangt, da die Firma im Aufbau ist und wir von aktuell 30 MA auf 80-100 wachsen werden in den nächsten 12 Monaten, dementsprechend ja nicht realisierbar, dass jemand internes dort eingestellt wird.

C
Catweazle

22.10.2019 um 14:06 Uhr

Der Arbeitgeber kann ja nur jemanden benachteiligen wenn er davon Kenntnis hat, dass Interesse besteht. Der Zug für diese Maßnahme ist wohl abgefahren. Ihr solltet für die Zukunft verlangen, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden. Dazu gehört natürlich auch ob eine Befristung oder nicht vorgesehen ist.

C
Challenger

22.10.2019 um 15:17 Uhr

Zitat Freeplay : Wir sehen aber nun eine Benachteiligung der befristeten Mitarbeiter, wir haben uns auch bereits auf den entsprechenden §99 Abs. 2 Punkt 3 bezogen.

Ihr habt ALLES richtig gemacht.

Zitat Freeplay : Nun legt der Arbeitgeber uns einen Ausdruck aus dem Internet vor, in dem steht, dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift, genauso sei es nicht Aufgabe des BR, die Einstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses abzulehnen.

Da waren wohl irgendwelche Amateure am Werk. Wer ist denn der Autor dieses genialen Ausdruckes ?

K
Kampfschwein

22.10.2019 um 15:19 Uhr

wdliss Das Internet ist groß. Da gibt es auch Beiträge das Elvis noch lebt und die Menschheit von Ausserirdischen regiert wird. Brüller !!!!!!!

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