Moin Kollegen,

wir haben aktuell den Fall, dass wir mehrere Mitarbeiter in der Produktion haben, die alle die gleiche Tätigkeit ausüben und auch identisch eingestuft wurden. Nun soll es einen neuen Mitarbeiter geben, der die gleichen Qualifikationen hat und auch in der gleichen Position wie die zuvor genannten Mitarbeiter, eingestellt werden soll. Dies soll aber unbefristet geschehen, da man den neuen Mitarbeiter sonst nicht hätte für das Unternehmen "gewinnen können".

Wir sehen aber nun eine Benachteiligung der befristeten Mitarbeiter, wir haben uns auch bereits auf den entsprechenden §99 Abs. 2 Punkt 3 bezogen.
Nun legt der Arbeitgeber uns einen Ausdruck aus dem Internet vor, in dem steht, dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift, genauso sei es nicht Aufgabe des BR, die Einstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses abzulehnen.