Erstellt am 22.10.2019 um 07:33 Uhr von wdliss
Das Internet ist groß. Da gibt es auch Beiträge das Elvis noch lebt und die Menschheit von Ausserirdischen regiert wird.
§99 Abs 2 Pkt 3 BetrVG ist in diesem Punkt sehr eindeutig formuliert und lässt euch auch gar keinen Spielraum. Wenn der AG meint, ihr hättet gar kein Recht dazu darf er sich gerne gemäß §99 Abs. 4 ans Arbeitsgericht wenden.
Erstellt am 22.10.2019 um 07:43 Uhr von Kratzbürste
Wenn der AG der Meinung ist, dass eure Zustimmungsverweigerung falsch ist, möge er das dem Arbeitsgericht vortragen. Ihr habt erst einmal richtig gehandelt, wenn ihr nein gesagt habt. Hättet ihr klein bei gegeben, gäbe es für die Arbeitnehmer keinerlei Chance.
Erstellt am 22.10.2019 um 07:49 Uhr von seehas
Euer Arbeitgeber kann die anderen Mitarbeiter ja auch entfristen, dann ist das problem aus der Welt.
Erstellt am 22.10.2019 um 11:09 Uhr von Catweazle
Ist diese Stelle denn ausgeschrieben worden? Haben sich Mitarbeiter darauf beworben? Habt ihr die Ausschreibung verlangt?
Erstellt am 22.10.2019 um 11:27 Uhr von Freeplay
@Catweazle, nein, für extern ist auf der Homepage dauerhaft diese Stelle ausgeschrieben, aber nicht gekennzeichnet, ob befristet oder unbefristet.
Eine Ausschreibung haben wir nicht verlangt, da die Firma im Aufbau ist und wir von aktuell 30 MA auf 80-100 wachsen werden in den nächsten 12 Monaten, dementsprechend ja nicht realisierbar, dass jemand internes dort eingestellt wird.
Erstellt am 22.10.2019 um 12:06 Uhr von Catweazle
Der Arbeitgeber kann ja nur jemanden benachteiligen wenn er davon Kenntnis hat, dass Interesse besteht. Der Zug für diese Maßnahme ist wohl abgefahren. Ihr solltet für die Zukunft verlangen, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden. Dazu gehört natürlich auch ob eine Befristung oder nicht vorgesehen ist.
Erstellt am 22.10.2019 um 13:17 Uhr von Challenger
Zitat Freeplay : Wir sehen aber nun eine Benachteiligung der befristeten Mitarbeiter, wir haben uns auch bereits auf den entsprechenden §99 Abs. 2 Punkt 3 bezogen.
Ihr habt ALLES richtig gemacht.
Zitat Freeplay : Nun legt der Arbeitgeber uns einen Ausdruck aus dem Internet vor, in dem steht, dass das Mitbestimmungsrecht hier nicht greift, genauso sei es nicht Aufgabe des BR, die Einstellung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses abzulehnen.
Da waren wohl irgendwelche Amateure am Werk. Wer ist denn der Autor dieses genialen Ausdruckes ?
Erstellt am 22.10.2019 um 13:19 Uhr von Kampfschwein
wdliss
Das Internet ist groß. Da gibt es auch Beiträge das Elvis noch lebt und die Menschheit von Ausserirdischen regiert wird.
Brüller !!!!!!!