Moin zusammen,
erstmal kurz worum es geht:

Unser BR besteht aus 7 Mitgliedern, davon gibt es 4 Personen, die sich um die Einführung mit ERa beschäftigen.......jetzt haben wir 4 uns zu einem Workshop angemeldet, der sich speziell mit der eingruppierung befasst.

Es wurde ein Beschluss gefasst und wir haben uns angemeldet........doch jetzt kommt die GL und sagt, das nur 1 Person fahren darf, da es vorher schon einige Schulungen zu diesem Thema gab und daran auch einige dieser 4 Personen teilgenommen haben.

Desweiteren würden sie die Kosten nicht übernehmen, wenn 4 Personen fahren würden!!!

Das die GL überhaupt 1 Person zulassen würde, läge an der verantwortungsvollen zusammenarbeit mit uns :-( meine güte nett, oder????

ich denke dazu:

wir haben einen ordentlichen Beschluss gefasst, haben der Gl mitgeteilt das wir an dem Beschluss festhalten und fahren werden........da bleibt der GL doch eigentlich nurnoch die Einigungsstelle, oder sehe ich das verkehrt.

Da sie die Kosten dann wohl nicht übernehmen werden, müssen wir diese dann Einklagen!

Ist das nicht schon eine Art von Behinderung der BR arbeit??

Wir sind doch wohl ganz klar im Recht, oder nicht??

Gruß Mythos