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Beteiligung BR - bei Auswahl von Mitarbeitern die Einarbeitung übernehmen sollen?

K
kpusch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss der Betriebsrat bei der Auswahl von Mitarbeitern die eine Einarbeitung neuer Mitarbeiter übernehmen sollen beteiligt werden? Kann ein Mitarbeiter vom AG dazu verpflichtet werden diese Tätigkeit auszuführen?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.04.2008 um 21:34 Uhr

@kpusch Ist eine Weitergabe von Arbeits-Wissen an Mitarbeiter nicht schon durch das Direktionsrecht des AG gedeckt? Worauf fusst denn Dein Mitbestimmungswunsch? Auf §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 96, 97, 98 BetrVG? Ich bin gespannt...

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