Erstellt am 07.06.2006 um 18:53 Uhr von Kölner
@Mädelchen
Möchtest Du mit einem solchen Urteil die Befristung bezweifelt haben?
Erstellt am 08.06.2006 um 09:12 Uhr von Mädelchen
Erstellt am 08.06.2006 um 09:31 Uhr von Kölner
@Mädelchen
Ich befürchtete es.
Inwiefern war die Beteiligung des BR denn fehlerhaft?
Die nicht ordnungsgemäße Anhörung eines BR zu einer Einstellung eines TzBfG-AN führt (in der Regel) nicht zur Aufhebung der Befristung, weil es eben zwei paar Schuhe sind!
Erstellt am 08.06.2006 um 10:21 Uhr von Mädelchen
@ Kölner
Davon gehe ich eigentlich auch aus. Nur meint irgenjemdand, dass man praktisch die Rechtsprechung zur PR-Beteiligung 1:1 übertragen kann. Das sehe ich im Moment nicht so. Hoffnung war, dass jemand schon in dieser Richtung eine Entscheidung gesehen hat.