Erstellt am 20.10.2019 um 06:34 Uhr von BRHamburg
Benachteiligung von anderen Mitarbeitern: Ja! Aber einen Rechtsanspruch auf Nachtschicht ergibt sich daraus allein noch lange nicht. Es ist Sache des Arbeitgebers wie er sein Unternehmen führt. Dazu gehört auch das er entscheiden kann ob er dich in der Nachtschicht einsetzt.
Erstellt am 15.12.2019 um 14:34 Uhr von mor61
Erstellt am 20.10.2019 um 06:34 Uhr von BRHamburg
Benachteiligung von anderen Mitarbeitern: Ja! Aber einen Rechtsanspruch auf Nachtschicht ergibt sich daraus allein noch lange nicht. Es ist Sache des Arbeitgebers wie er sein Unternehmen führt. Dazu gehört auch das er entscheiden kann ob er dich in der Nachtschicht einsetzt.
wo bleibt denn paragraph 87 ,mitbestimmungs des BR??