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nachtzuschläge

M
mor61
Dez 2019 bearbeitet

möchte gerne mit 2 Arbeitskollegen im wechseln Nachtschicht arbeiten. Leider würde öfters nur ein Kollege in die Nachtschicht eingeplant statt abwechseln. mein frage lautet. Ist das nicht ein Benachteiligung gegen über andere Kollegen was betrifft Entgelt(Nachtzuschläge)?? vielen dank . mor61

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Community-Antworten (2)

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BRHamburg

20.10.2019 um 08:34 Uhr

Benachteiligung von anderen Mitarbeitern: Ja! Aber einen Rechtsanspruch auf Nachtschicht ergibt sich daraus allein noch lange nicht. Es ist Sache des Arbeitgebers wie er sein Unternehmen führt. Dazu gehört auch das er entscheiden kann ob er dich in der Nachtschicht einsetzt.

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mor61

15.12.2019 um 15:34 Uhr

Erstellt am 20.10.2019 um 06:34 Uhr von BRHamburg

Benachteiligung von anderen Mitarbeitern: Ja! Aber einen Rechtsanspruch auf Nachtschicht ergibt sich daraus allein noch lange nicht. Es ist Sache des Arbeitgebers wie er sein Unternehmen führt. Dazu gehört auch das er entscheiden kann ob er dich in der Nachtschicht einsetzt. wo bleibt denn paragraph 87 ,mitbestimmungs des BR??

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