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Einberufung außerordentliche Betriebsversammlung - Muss der BR jetzt noch in einer Sitzung beschließen, dass diese BetrVers einberufen wird?

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starmaker77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Gerade ist bei mir (BR-Vors.) eine Liste eingegangen, wonach mehr als ein Viertel der Kollegen vom BR fordert, eine außerordentliche Betriebsversammlung (nach § 43,3 BetrVG) einzuberufen.

Nun meine Frage:

Muss der BR jetzt noch in einer Sitzung beschließen, dass diese BetrVers einberufen wird (also quasi Sondersitzung) ?

Oder "reicht das so"?

Liebe Grüße und besten Dank!

3.79402

Community-Antworten (2)

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Petrus

11.04.2008 um 14:38 Uhr

Das BetrVG ist doch schon beschlossen - zwar nicht von euch, aber vom Bundestag. Und eine Regelung die schon im Gesetz steht (dass es eine Sitzung geben wird), braucht ihr nicht "nachbeschliessen". Dort steht doch auch, was ihr zu tun habt (nachdem ihr fürs Protokoll festgestellt habt, dass eine Versammlung nach §43(3) stattzufinden hat): Einberufen. Termin und Tagesordnung (inkl. des von der Belegschaft beantragten Punktes) festlegen und bekanntgeben.

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packer

11.04.2008 um 14:41 Uhr

moin starmaker,

da nur betriebsversammlungen, die den anforderungen des § 43 abs. 1 satz 4 BetrVG genügen, eine vergütungspflicht des AG auslösen (§ 44 Abs. 1 BetrVG), würde ich das genau im gremium prüfen und daraufhin eine ordentliche beschlußfassung machen. nicht, daß nachher die kollegenInnen keinen lohn für diese zeit bekommen! habt ihr denn schon in diesem jahr eine gemacht?

lies dir mal das folgende urteil durch, ich glaube das hilft weiter: BAG 23.10.1991 – 7 AZR 249/90

gruß, packer

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