Erstellt am 18.10.2019 um 13:11 Uhr von Kjarrigan
Nein der gesamte BA muss nicht neu gewählt werden.
Da gem. § 27 BetrVG der BRv und der SBRV gestzte Mitglieder des BA sind
scheidet der alte BRV aus, wenn er sein Amt verliert / abgibt und der neu gewählte Brv wird Mitglied im BA.
Die restlichen "gewählten" Mitglieder verbleiben im BA
Erstellt am 18.10.2019 um 14:16 Uhr von wdliss
Sollte einer der "restlichen "gewählten" Mitglieder" neuer BRV werden muss natürlich für ihn Ersatz gewählt werden.