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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl und Ihrer Mitglieder - automatisch statt 7er Gremium ein 5er Gremium mit 1 Ersatzmitglied wenn ein Kandidat die Wahl nicht annimmt?

N
Netti
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, gestern hatten wir bei uns im Betrieb Neuwahlen, leider haben sich von 7 Möglichen + Ersatzmitgliedern auch nur 7 potienzielle Kandidaten aufgestellt. Geschlechterverteilung sagt bei uns ganz klar, Frauen sind in der Minderheit also das 7er Gremium mit 4 Männern und 3 Frauen. Nun nach der Wahl teilt ein männlicher Kollege mit, das er wahrscheinlich die Wahl nicht annehmen wird...... Somit wir automatisch von einem 5er Gremium mit 1 Ersatzmitglied sprechen. Nun meine Frage wer wird das Ersatzmitglied? Die dritte Frau im Bunde hatte ganz klar mehr Stimmen als drei Ihrer männlichen Kollegen. Wie schaut die Kostellation nun aus, 3 Frauen und 2 Männer oder 3 Männer und 2 Frauen? Was überwiegt Geschlecht oder Stimme?

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

11.04.2008 um 00:21 Uhr

Netti, der § 15 des BetrVG muss auf jeden Fall erfüllt werden.

N
Netti

11.04.2008 um 08:18 Uhr

Hallo, genau das ist es ja das Gremium besteht dann so wie es der § 15 BetrVG vorsieht und wer kommt dann? Stimme oder Geschlecht? Wonach müssen wir vorgehen, die dritte Frau hat mehr Stimmen als der vierte Mann. Wo liegt nun beim Ersatzmitglied, die höhere Gewichtung???? Danke

B
BRV4U

11.04.2008 um 08:59 Uhr

Guten Morgen Netti, in eurem Fall kommt es jetzt nicht auf die Stimmenverteilung an sondern auf das Verhältnis Männlein/Weiblein im Betrieb. Der Fall ist klar: Es rückt ein Mann nach. Bei uns ist es ähnlich aber umgekehrt: 2 Mädels, 7 Jungs im BR. Eine Kollegin ist ausgeschieden, es ist eine Kollegin nachgerückt die weit weniger Stimmen hatte als der männliche Gegenpart. Bei uns muß zum Beispiel das verhältnis 2:7 immer eingehalten werden, es sei denn es gibt keine Nachrücker eines Geschlechtes nicht mehr, dann rückt die/der nächste aus dem anderen Lager nach. Übrigens: Ihr seid nicht automatisch ein 5er Gremium mit einem Ersatzmitglied. 7er Gremium bleibt 7er Gremium, dann eben durch ein Ersatzmitglied ergänzt !

Viel Erfolg bei der BR-Arbeit !!!

K
Kölner

11.04.2008 um 10:15 Uhr

@BRV4U Das üben wir noch einmal! Wenn die in § 9 BetrVG vorgesehene Zahl der BRM durch Nichtannahme der Wahl unterschritten wird, ist die nächstniedrigere Stärke des BR zu wählen. Wenn ursprünglich 7 BRM gewählt werden müssen, aber nach der Erklärungsfrist nur 6 übrig bleiben, kommt es zu einem 5er Gremium! Nachzulesen in den Kommentierungen zum § 17 WO zum BetrVG!

@Netti Bei der Besetzung des reduzierten Gremiums kommt es m.E. auch hier zur Bevorzugung des Minderheitengeschlechtes nach dem Wahlausschreiben!

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