Erstellt am 18.10.2019 um 08:53 Uhr von Kjarrigan
§ 7e SGB IV
"Normale " Stundenkonten sind in der Regel auf kurzfristigkeit angelegt, um Soitzen abzufangen und sollten innerhalb weniger Wochen / Monate wieder ausgeglichen warden.
Auch die Höhe sollte nicht zu hoch sein (< 100 Std. eher noch weniger)
Bei Langzeitkonten, die auf JAhre / Jahrzehnte (z.B: für den vorzeitigen Renteneintritt) vorgesehen sind ist eine Insolvenzsicherung vorgeschrieben.