Da alle unsere Betriebsratsmitglieder noch recht neu sind im Amt habe ich folgende Frage:
Ein Kollege in der Warenlogistik darf aufgrund einer Erkrankung vorübergehend keine Maschinen und Geräte bedienen. Um ihn aber weiterhin beschäftigen zu können, soll er für ein halbes Jahr befristet in die Produktion versetzt werden. Danach soll entschieden werden, ob die Befristung um ein weiteres halbes Jahr verlängert wird oder ob er an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht nach §99 oder nur das Informationsrecht nach § 92?
Für aussagekräftige Antworten ein Dankeschön vorab