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befristete Versetzung aufgrund einer Erkrankung

B
brschreiberling
Okt 2019 bearbeitet

Da alle unsere Betriebsratsmitglieder noch recht neu sind im Amt habe ich folgende Frage: Ein Kollege in der Warenlogistik darf aufgrund einer Erkrankung vorübergehend keine Maschinen und Geräte bedienen. Um ihn aber weiterhin beschäftigen zu können, soll er für ein halbes Jahr befristet in die Produktion versetzt werden. Danach soll entschieden werden, ob die Befristung um ein weiteres halbes Jahr verlängert wird oder ob er an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann. Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht nach §99 oder nur das Informationsrecht nach § 92? Für aussagekräftige Antworten ein Dankeschön vorab

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Community-Antworten (6)

C
celestro

17.10.2019 um 16:00 Uhr

"Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht nach §99"

Natürlich!

N
nicoline

17.10.2019 um 16:25 Uhr

brschreiberling hier handelt es sich um eine Versetzung und deswegen hat der BR gemäß Paragraph 99 ein Mitbestimmungsrecht.

U
UdoWoe

18.10.2019 um 10:24 Uhr

Ein Kollege ist erkrankt und darf keine Maschinen und Geräte führen. Aber in der Produktion darf er arbeiten? Hört sich etwas merkwürdig an. Prinzipiell darf man ja nicht nach der Erkrankung fragen. Aber in diesem Fall würde ich doch mal nachhaken. Oder was ist der Unterschied zwischen den beiden Arbeitsstellen? Wie schon celestro und nicoline geschrieben haben, habe ihr nach §99 ein Mitspracherecht.

B
brschreiberling

18.10.2019 um 10:33 Uhr

@UdoWoe: Mit Maschinen und Geräte sind in der Warenlogistik die typischen Arbeitsgeräte wie Stapler, Hubwagen, Hubarbeitsbühne, Ameise, etc. gemeint. In der Produktion ist ein Arbeitsplatz angedacht, an dem er höchstens mal mit einem Akkuschrauber arbeiten muss. Die meisten Tätigkeiten sind Zusammenstecken, Verschrauben und Kabelbinder anbringen.

U
UdoWoe

18.10.2019 um 10:48 Uhr

Hallo brschreiberling. Danke für die schnelle Antwort. Ihr solltet euch aber auch wirklich sicher sein, dass es sich um eine temporäre Umsetzung handelt. Nicht das im Nachgang Gehaltseinbußen damit verbunden sind. Habt ihr den MA auch gefragt, ob er mit der Umsetzung einverstanden und auch seiner Krankheit nützlich ist? In diesem Fall würde ich ein Gespräch mit dem MA führen. Gibt einem erkrankten MA auch das Gefühl, dass der BR sich um einen kümmert bzw. an dem Menschen interessiert ist.

B
brschreiberling

18.10.2019 um 12:02 Uhr

@UdoWoe: Die Umsetzung soll definitiv befristet auf ein halbes Jahr sein, evtl. mit einer Verlängerung im selben Umfang, wenn der Arzt nach Ablauf der Zeit einen neuen Befund erstellt, der eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz für nicht empfehlenswert bescheinigt. Ein Gespräch konnte mit dem MA noch nicht geführt werden, da er erst am Montag nach einer vierwöchigen "Pause" wieder zur Arbeit kommt. Wir vom BR haben die Information zur Umsetzung auch erst am Mittwochnachmittag vom Personalbüro erhalten und der MA soll gleich am Montagmorgen an der Stempeluhr vom Produktionsleiter in Empfang genommen werden, um ihm in einem Gespräch das "Angebot" zu unterbreiten.

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