Erstellt am 10.04.2008 um 09:20 Uhr von Werner
Gegenfrage: Wo steht geschrieben das Du darfst???
Es gibt kein gesetzlich verankertes Anrecht für den BR, bei Bewerbungsgesprächen anwesend zu sein.
Erstellt am 10.04.2008 um 09:40 Uhr von pehoe
dado, nach §99BetrVG habt Ihr einen Anspruch auf umfangreiche Information. Ein Anrecht beim Vorstellungsgespräch dabei zu sein habt Ihr aber nicht. Im Kommentar dazu steht geschrieben RN 20: Der Informationsstand des BR hat grundsätzlich dem des AG zu entsprechen. Findet ein Einstellungsgespräch statt, so kann der BR verlangen, dass sich der Bewerber auch bei ihm vorstellt (. A. BAG,DB 78,2320)
Erstellt am 10.04.2008 um 09:46 Uhr von Anji
@dado
war ja klar.immer das besste für die BRV!
Schäme dich du willst ja nur Kaffe,Keckse und Mittagessen auf Kosten der Firma.Du solltest lieber auch mal an deine Mitarbeiter denken die hätten den Luxus der Kostenlosen beköstigung auch mal.Wo steht das nur der BRV immer alles hinten rein bekommt?und der Rest Leer aus geht?
Erstellt am 10.04.2008 um 10:01 Uhr von Mona-Lisa
@Anji/Heidi,
auch wenn du selbst in deinem eigenen Gremium nicht gerade die besten Erfahrung mit dem BRV gemacht hast, ist diese Antwort mehr als daneben.....
@dado,
oftmals hilft beim AG penetrantes nachfragen nach den Personen, die sich vorgestellt haben! :-))
Erstellt am 10.04.2008 um 10:03 Uhr von waschbär
@ Liebste Anji,
das war nicht der "dado", sondern ich und ich möchte nicht nur immer kaffe´ und keckse und mittag sondern auch frühstück und abendessen , ein bis zwei späht oder zwischenmahlzeiten könnten der vertrauensvollen zusammen arbeit auch nicht schaden.
Dadu will nur da bei sein,warum auch immer.Das Essen will ich wegen der Waschbärenbauch pflege .-)
Erstellt am 10.04.2008 um 10:27 Uhr von Anji
waschbär
du brauchst hier gar nicht rumschleimen bei mir!ich stehe nicht auf solche typen wie ich.du missbiligung der BertVg und AG Freundlicher Freund.das du dich das traust so offen zu sagen.du schandfleck Göttlicherlenden.
Erstellt am 10.04.2008 um 10:35 Uhr von Petrus
@pehoe:
wenn da in Klammern Steht: "a.A. BAG" würde ich mich eher der Auffassung des BAG anschließen und nicht der Privatmeinung von Herrn Däubler oder Fitting.
Erstellt am 10.04.2008 um 11:40 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
der BR kann eine BV "Personelle Angelegenheiten" mit dem AG vereinbaren, in der die Teilnahme an den Gesprächen festgeschrieben steht.
Erstellt am 10.04.2008 um 11:50 Uhr von otterwan
pit47
ich fragte Waschbär mal was er so glaubt was du vom beruf bist und wo du jobst.
Er sagte das du viel mit oft gut geölten Muttern zu schaffen hast und das du auch öfters mal scharfe fahrgestelle anfassen darfst und das die Frauen immer sehr froh sind das es deine Dienstleistung gibt.
Er wollte aber nicht genau sagen was du arbeitest,Datenschutz ?Ich glaube der war nur wieder albern.
Erstellt am 10.04.2008 um 11:55 Uhr von pit47
@otterwan,
ich bin jenseits von Gut und Böse.
Der Waschbär hat heute wohl die falsche Dosis seiner Drogen erwischt.
Erstellt am 10.04.2008 um 12:03 Uhr von dado
danke pe.hoe für deine antwort, wenigstens eine/r der gebrauchbare Informationen gibt.Danke Dir nochmals
Erstellt am 10.04.2008 um 12:05 Uhr von otterwan
pit47
hast du also einen büro job? W.B sagte auch wenn ich mal ein rad ab habe oder der auspuff nicht mehr so will hilfst du auch?Der W.B sollte sich lieber Rätzelrater nennen
aber der Waschbär ist öfters mal daneben aber er hat auch lichte momente in seinem lustigen leben (TV Kaiser Scribtschreiber).Er muss Sucht Beauftragter sein in seiner Firma er kennt sich mit Steroiden gut aus.
Erstellt am 10.04.2008 um 12:15 Uhr von anji
dado
dann nehme halt deinen Waschbären und Esse dich in den Vorstellungsgesprächen satt.Ich bleibe dabei der BRV soll nicht immer alles bekommen,die anderen BRM sollen auch mal einen Kuchenstück oder einen Krümmel abbekommen und nicht nur Du und dein überfetteter Waschbär.
ottoswan
geh doch in einen Puff wenn du es nötig hast,aber lasse rechtschaffende arbeiter in ruhe
Erstellt am 10.04.2008 um 12:25 Uhr von waschbär
anji,
meine aller liebste kratz bürste mit dem temperament einer feuerwerkskiste .-)))))
das mit "überfetteter Waschbär" überlegst du dir aber noch mal! bitte in ruhe :-(
und wenn nicht dann trage das wort bitte in wiki media ein , damit es allen zugänglich ist .
und noch eins damit du immer hin ein erfolgsrelebniss in richtung wahrheit heite aus der thrapiestunde mit nach hause in deine gummizelle trägst.
ICH kenne "dadu/dada/duda oder anders weitig" NICHT !!!!!!!!
warum tauscht du nicht mit otterwan deine e-mail aus ? ihr beide ! zwei Personen ein Hirn :-
Erstellt am 10.04.2008 um 15:22 Uhr von DonJohnson
Vielleicht ist dir schon geholfen. Also die BV die angesprochen wurde ist leider nicht erzwingbar sondern freiwillig. Wir sind auch noch nciht soooo lange im Amt und haben unseren AG folgender Maßen "genervt" und somit eine BV erreicht:
"1. Laut § 99 BetrVG ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Wir sind nicht Ihrer Auffassung, dass eine rechtzeitige Unterrichtung geschieht, wenn der Arbeitgeber selbst eine Auswahl getroffen hat (siehe auch Fitting § 99). Hier steht unter RN 156: „Die Unterrichtung des BR kann mündlich oder schriftlich (aus Beweisgründen zweckmäßig) geschehen und ist mit der Bitte um Zustimmung zu der geplanten Maßnahme zu verbinden. Bei Einstellungen hat der Arbeitgeber von sich aus die erforderlichen (nicht nur die seiner Ansicht nach aussagekräftigen) Bewerbungsunterlagen (es folgt eine Aufzählung) aller Bewerber, auch der abgelehnten, vorzulegen (BAG 14. 12. 04 AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG). Der Betriebsrat kann die Aushändigung für höchstens eine Woche verlangen, um seinen gesetzlichen Aufgaben gerecht werden zu können (BAG 3. 12. 85, 14. 12. 04 AP Nr. 29, 122 zu §99 BetrVG).“ Unter RN 157 ebenfalls im Fitting steht beschrieben: „Der Arbeitgeber darf nicht bestimmte Unterlagen zurückhalten, die der Bewerber als vertraulich bezeichnet hat. Gleiches gilt für Informationen, die der Arbeitgeber bei mündlichen / telefonischen Bewerbungen erfahren hat“. Auf die Thematik bezüglich des Beteiligungsrechtes beim Vorstellungsgespräch, verweisen wir auf unseren Punkt zu 3.
3. Eine Beteiligung an Bewerbungsgesprächen (da sind wir Ihrer Meinung) sieht das BetrVG nicht vor. Allerdings steht dazu im Fitting § 99 RN 158: „Findet ein Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber statt, so wäre es zweckmäßig, dass sich der Bewerber auch beim Betriebsrat vorstellt, damit dieser sachgemäß prüfen kann, ob etwa eine der Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegt. Ein Rechtsanspruch des Betriebsrats besteht insoweit nicht (BAG 18. 7. 78 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG)“. Wir sind der Meinung, dass wir uns diesbezüglich einigen werden. Diese Einigung sollte in einer Betriebsvereinbarung fixiert sein."
Erstellt am 10.04.2008 um 15:27 Uhr von DonJohnson
Sollte der AG weiterhin auf sturr stellen, solltet ihr prüfen, ob ihr die Zustimmung zu Einstellungen mal verweigern könnt. Ist die Stelle innerbetrieblich ausgeschrieben worden usw. Einmal würde ich (dann aber frühzeitig und nciht am Ende der euch vom Gesetz her gegebenen Frist) ablehnen, da ihr nicht alle Informationen erhalten habt, von daher leider die Zustimmung verweigern müßt!
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Erstellt am 12.04.2008 um 11:58 Uhr von Blume
Hallo,
wir haben mit dem GF eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wo drin steht ,dass der BR bei jeder Neueinstellung gefragt bzw. dabei ist.( wir haben 2 BR-Mitglieder gewählt). Wir bekommen auch alle Neueinstellungen auf den Tisch.
MlG
Erstellt am 12.04.2008 um 12:35 Uhr von pirat
@ Blume
....dass der BR bei jeder Neueinstellung gefragt bzw. dabei ist. .( wir haben 2 BR-Mitglieder gewählt). äh, wie ist das gemeint, beim Vorstellungsgespräch, oder?
....Wir bekommen auch alle Neueinstellungen auf den Tisch.....passen die denn alle auf einen Tisch ? .-)