Erstellt am 10.04.2008 um 09:10 Uhr von Werner
Moin ERAlinchen,
§7 Abs.1 ERA (NRW) sagt das, dass Grundentgelt der jeweiligen EG der Sockelbetrag ist.
Erstellt am 10.04.2008 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
ich halte mehr den § 2.2.2 Entgelt TV für zuständig.
Damit sollen die Akkord und Prämien - Beschäftigte mit einem Grundentgelt von 15 Prozentpunkten "entlastet" werden.
Erstellt am 10.04.2008 um 09:27 Uhr von Werner
@ M-L,
kenne ich nicht!?
Was ist das?
Erstellt am 10.04.2008 um 10:37 Uhr von Mona-Lisa
@ERAlinchen, Werner,
dieser Link ist nicht schlecht, da ist gut nachlesbar, wie sich der Sockelbetrag zusammen setzt.
upps! Beinah vergessen! :-))
http://www2.igmetall.de/homepages/era-wissen/file_uploads/wkg-2.4.04.pdf
Erstellt am 10.04.2008 um 10:55 Uhr von Werner
@M-L
bei mir in der TV-sammlung gibt es diesen Entgelt TV nicht.
Wir haben ERA; EMTV; ETV13.ME; TV EGS; EA; ERA-ETV; TV ERA-APF; und das wars.
Deshalb meine Frage.