Wieviele Stunden müssen für ein BR Seminar gutgeschrieben werden
Hallo, ich habe folgende Frage:
Eine Kollegin von mir war neulich auf einem eintätigen BR Seminar. Sie hatte jeweils 1 Stunde hin und Rückfahrtweg, und das Seminar dauerte 7 Stunden. Als ihr die Stunden gutgeschrieben wurden, hat der Arbeitgeber ihr aber nur eine Stunde Anfahrtsweg gutgeschrieben. Die andere Stunde hat er mit dem Hinweis "Das Seminar hat ja nur 7 Stunden gedauert" einfach auf diese Zeit mit drauf gerechnet um auf 8 Stunden (normale tägliche Arbeitszeit Vollzeitkraft bei uns) zu kommen. Darf der Arbeitgeber das??? Auf früheren Seminaren von Verd.di hat man uns mitgeteilt, dass eine Seminarstunde 45 Minuten entspricht, und dementsprechend ein Seminartag einem vollen 8 Stunden Tag entspricht. Ist das so richtig? Und was wäre, wenn die Kollegiin eine Teizeitkraft gewesen wäre, würde es sich bei ihr wie bei Vollzeitkräften verhalten oder gäbe es Unterschiede.
Ich würde mich freuen, wenn jemand hierfür gesetzliche Hintergründe oder sogar Gerichtsurteile wüsste, vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (4)
10.04.2008 um 09:50 Uhr
@Kronos Das darf der AG. § 78 BetrVG macht es möglich...
10.04.2008 um 11:52 Uhr
Kronos, ja das ist korrekt. Siehe dazu Betr VG §37 Abs.6 Außerhalb der Arbeitszeit stattfindende Schulung: in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs unter Einbeziehung der Arbeitsbefreiung nach Abs.2 pro Schulungstags begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers. Im Klartext max. 8 Stunden, auch für Teilzeitkräfte.
10.04.2008 um 22:04 Uhr
habt ihr vielleicht eine dienstreise-vorschrift? die könnte man auch mal konsultieren.
11.04.2008 um 00:05 Uhr
kronos, alle Vorredner haben grundsätzlich recht. Es kommt dabei auch darauf an, wie der AG alle anderen AN behandelt.
Wenn generell Reisezeit (ganz oder anteilig) als Arbeitszeit anerkannt wird, dann muss das grundsätzlich auch für Reisen des BR gelten.
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