Betriebsversammlung - müssen wir auf Fragen der GF antworten die unsere BR arbeit beinhaltet oder die Angelegenheit in der uns der Anwalt hilft?
noch ein weiteres problem was wir gerade haben ist die Geschäftsführung und Anlagenleitung haben eine Betriebsversammlung angesetzt um über mehrere Veränderungen in der Firma sie den Mitarbeitern bekanntzugeben, der BR ist weder schriftlich noch mündlich in irgendeiner Weise informiert worden nun sind unsere Bedenken da wir gerade auch Anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben das es Ärger geben könnte und die GF den BR vor den Mitarbeitern runter machen will wie können wir uns am besten dabei Verhalten müssen wir auf Fragen der GF antworten die unsere BR arbeit beinhaltet oder die Angelegenheit in der uns der Anwalt hilft??
Community-Antworten (1)
09.04.2008 um 23:09 Uhr
Der Arbeitgeber darf natürlich seine MA informieren auch im Rahmen einer Versammlung. Der Begriff der Betriebsversammlung ist dafür sicher der falsche, da eine Betriebsversammlung vom BR ausgerichet wird. Wenn der AG Euch da angreift dann habt Ihr mehrere Möglichkeiten:
- direkt Antworten (wenn Ihr überhaupt das Wort bekommt)
- den AG kurz knapp darauf hinweisen dass er hier Behinderung der BR-Arbeit betreibt und dies ggf sogar strafbar ist
- gar nichts
- eine Gegenveranstaltung machen
Dazwischen ist viel denkbar. Wie man reagiert ist von vielen Umständen abhängig. Könnt Ihr Euch auch entsprechend klar und verständlich vor den Kollegen verteidigen? Wieviel haben die Kollegen von dem Streit mit dem AG mitbekommen? Gibt es Aufklärungsbedarf?
Wenn es zu solchen Aussagen kommt ist es wichtig den Vorgang zu dokumentieren. Nur so könnt Ihr ggf. auch rechtlich gegen den AG vorgehen.
Wenn Ihr bisher mit dem AG konstruktiv zusammenarbeiten konnten, wäre es evtl. auch noch möglich die MA in aller Ruhe gemeinsam zu informieren. Klingt erst einmal seltsam aber ich habe das schon in einem Betrieb gesehen und das war eigentlich eine gute Sache. Hängt aber auch von den Emotionen ab die es in dieser Sache gibt
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