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Interessenausgleich und sozialpan

S
Susi666
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, wirhaben einen IA/SP mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Nun hält der Arbeitgeber sich nicht daran. Was können wir dagegen unternehmen?? Ein IA hat doch bindende Wirkung, müßte nicht ein neuer IA abgeschlossen werden?

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Community-Antworten (3)

S
Susi666

17.10.2019 um 09:35 Uhr

Dann muss der AG sich nicht an die darin festgelegte Betriebsänderung halten? Er hat Kollegen einen neuen Arbeitsvertrag gegeben, ohne mit den BR zu sprechen. Vorgesehene Abteilung, die lt. UA geschlossen werden sollte, bleibt bestehen, es wurden aber schon Kollegen aus dieser Abteilung entlassen?

P
paula

17.10.2019 um 13:18 Uhr

ein Interessenausgleich ist eben keine Betriebsvereinbarung aus der sich Rechte herleiten lassen. Das kann man am Ende auch aus dem Gesetz erkennen, da in letzter Konsequenz der AG eben nicht zu einem Interessenausgleich gezwungen werden kann. Der Interessenausgleich muss versucht werden, man kann auch die Einigungsstelle anrufen, aber diese kann durch Spruch den AG zu nichts zwingen. Daher gibt es ja den § 113 BetrVG und viele Gerichte verhindern auch nicht durch eine einstweilige Verfügung wenn der AG ohne eine Interessenausgleich versucht zu haben, einfach umsetzen. Das ist eben die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit. Kann man als BR blöd finden, ist aber so. Daher sollte man immer versuchen keinen klassischen Interessenausgleich zu schließen, sondern ganz bewusst eine freiwillige BV. Aber das macht kaum ein AG

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