Unkorrekte Wählerliste - Kann ein einzelner AN eine gerichtliche Entscheidung noch vor der eigentlichen Wahl herbei führen?
Hallo zusammen, bei uns wird es demnächst außerplanmäßige BR-Wahlen geben, da innerhalb einer Woche zu viele aktive und Ersatzmitglieder des BR ihr Mandat - ohne Begründung - niederlegten. Ergebnis: kein Nachrückkandidat mehr! Die eigentliche Frage: Mein Name steht nicht auf den Wählerlisten, warum lasse ich an dieser Stelle offen, aber es ist dazu ein Beschlußverfahren beim Arbeitgericht anhängig. Mein Einspruch wegen unvollständiger Wählerliste beim Wahlvorstand wird abgewiesen werden, man will mich auf dieser Liste nicht! Kann ich nun als einzelner AN (also ohne zwei weiterer AN) eine gerichtliche Entscheidung noch vor der eigentlichen Wahl herbei führen? Vielen Dank!!
Community-Antworten (1)
09.04.2008 um 16:56 Uhr
Ziemlicher Quatsch, was Du hier schreibst.
Wenn Du nicht sagst, warum man Deinen Namen nicht auf die Wählerliste nimmt, dann kann man Dir hier auch nicht helfen.
Eine Entscheidung, dass Du (falls berechtigt) auf die Wählerliste kommst (ich hoffe Du meinst nicht die Kandidatenliste, nach dem was Du so von Dir gibst) kannst Du individuell herbeiführen. Dazu braucht es keine 3 AN. Aber das mußt Du ja wohl selbst schon wissen, sonst wäre wohl kein Verfahren beim ArbG anhängig.
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