Tarifvertrag contra Arbritsvertrag
Hallo zusammen. Ich habe eine, vielleicht dumme, Frage. Unser Konzern gehört zur IG Metall und gilt dort als"Vorbildlich". Nun wurde vor ein paar Jahren der Kundenservice und Vertrieb in eine neu gegründete Tochter ausgegliedert. Da der AG sich aber nicht als "Tarifflüchtling" brandmarken lassen wollte, wurde diese Tochter bei Verdi untergebracht und der Verdi Grosshandelstarif gilt dort....auf dem Papier. Nun habe ich festgestellt,dass neue AN Arbeitsverträge bekommen die deutlich schlechter sind, zB Arbeitszeit, als es der Verdi Vertrag vorsieht. Von faktisch nicht vorhandenen Regeln zum Urlaub und Weihnachtsgeld ganz zu schweigen. Ausserdem finden keine Eingruppierungen gemäß Verdi statt.
Angeblich würden diese"Einzelverträge" den TV aushebeln. Es gibt inzwischen etliche Arbeitnehmer, die stark unzufrieden sind und über einen Wechsel nachdenken. Ich bin der Meinung, dass, eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft vorausgesetzt, der AN auf die Einhaltung des Tarifvertrages und entsprechende Eingruppierung Anspruch hat. Auch wenn er zum Zeitpunkt der Einstellung, in Unwissenheit der Existenz der Tarifbindung des Unternehmens, einen Individualvertrag unterschrieben hat. Stimmt das?
Und wie sieht das bei Nichtgewerkschaftsmitliedern aus, wenn das Unternehmen den Verdi Tarif offiziell anerkennt?
Bin leider neu im BR und warum der Rest des BR solche Fragen gar nicht erst stellen will, geschweige was ändern möchte, ist ein anderes Thema. Darum frage ich hier. Danke im Voraus.
Community-Antworten (16)
15.10.2019 um 15:41 Uhr
Ein Tarifvertrag gilt dann wenn,
- er allgemeinverbindlich ist oder
- der AG und der AN Mitglied der Tarifvertraglichen Parteien sin, also der AG Mitglied im ArbGVerband und der AG Mitglied der abschließenden Gewerkschaft, oder
- die Anwendung des Tarifvertrages in einer BV beschlossen wurde oder im AV verankert ist.. In BV und AV kann auch nur die teilweise Anwendung (einzelne §) Anwendung finden.
Warum achtet der BR nicht bei der Einstellung / Versetzung auf die korrekte Eingruppierung nach Tarifvertrag? Das ist doch ein gutter Hebel.
Im übrigen gilt die Normenpyramide und das Günstigkeitsprinzip. Wenn also der Tarifvertrag gilt weil beide (Ag und AN) Mitglieder sind, kann der Tarifvertrag nicht im AV (geringere Norm als der TV) ausgeschlossen warden.
15.10.2019 um 16:01 Uhr
Zitat (kjarrigan): "Ein Tarifvertrag gilt dann wenn, ... die Anwendung des Tarifvertrages in einer BV beschlossen wurde ..." Dabei dürfte es sich in der Regel um einen Verstoß gegen § 77 (3) BetrVG handeln.
" In BV ... kann auch nur die teilweise Anwendung (einzelne §) Anwendung finden." Cherry picking? Geht auch eher nicht.
15.10.2019 um 17:30 Uhr
"Warum achtet der BR nicht bei der Einstellung / Versetzung auf die korrekte Eingruppierung nach Tarifvertrag? Das ist doch ein gutter Hebel."
Nun, wie gesagt ist das ein eigenes Thema. Ich sag mal so. Es gibt bei uns den Witz, dass der aktuelle Betriebsrat Bestandteil der Geschäftsführung sei ? Böse Zungen sagen, dass es damit zu tun haben könnte, dass fast alle BR Mitglieder noch alte IG Metall Arbeitsverträge haben, die durch die ganzen Sondervereinbarungen mit dem IG Metall Gesamtbetriebsrat sogar besser sind, als der allgemeine Metall Tarifvertrag. Damit macht der Konzern sogar Reklame, wie toll der Konzerntarifvertrag mit der IG Metall ist. Man munkelt, es wurde den BR Mitgliedern nahe gelegt, nicht zu genau hinzusehen, da sonst ihre eigenen Verträge "geändert" werden könnten. Nix mehr mit fünfunddreißig Stunden, schickem Weihnachts-, und Urlaubsgeld, der Wahl mehr Geld oder Freizeit bei Tariflohnerhöhungen, usw, usf. ?
Im Betriebsrat ist kein einziges Gewerkschaftsmitglied. Ich bin am Überlegen, ob ich bei Verdi Mitglied werde und die Sache angehe, aber gegen den eigenen BR....?
16.10.2019 um 11:28 Uhr
Ich würde dies als Korruption bezeichnen und dagegen angehen. Viel Erfolg!
16.10.2019 um 15:07 Uhr
"Ich würde dies als Korruption bezeichnen und dagegen angehen"
Dann wären wir wohl in dem Bereich: § 331 StGB Vorteilsannahme, § 332 StGB Bestechlichkeit, § 333 StGB Vorteilsgewährung, § 334 StGB Bestechung
Schon mal durchgelesen? Da wirst Du merken, dass man mit munkeln und Co noch nicht weit kommt. Es kann sogar völlig ok sein, dass noch der alte IGM-MTV Anwendung findet. Wenn man dann zu laut von Korruption spricht ist man auch ganz schnell selber im Bereich der Strafbarkeit.
Wenn das Unternehmen tarifgebunden bei Verdi ist, dann ist es doch eigentlich einfach: werde Verdi-Mitglied und setze mit Verdi gemeinsam deine Recht durch. Motiviere Kollegen deinem Weg zu folgen!
16.10.2019 um 15:19 Uhr
Hallo papadonkey,
mag ja sein das der BR nichts macht oder "AG freundlich" agiert, aber der einzelne AN ist dme doch nicht "hilflos" ausgeliefert. Er kann doch auch selbst prüfen, ob der Tarifvertrag für ihn gilt oder nicht. Und wenn ja kann er auch seine Rechte geltend machen - völlig ohne den BR.
Und im übrigen: Jeder Betrieb hat den Betriebsrat den die AN wählen.
16.10.2019 um 16:48 Uhr
Kjarrigan Nun, wie gesagt, das wäre ein eigenes Thema. Fakt ist, dass von den "gewählten" BR Mitgliedern kaum noch welche im BR sind. Die meisten sind "freiwillig" zurück getreten und die Nachrücker.....
Du hast meine Frage doch gelesen, oder? Vielleicht bin ich dumm, aber ich weiß eben nicht, ob der Tarifvertrag gilt. Und ich weiß nicht, wen ich da fragen soll. Darum frage ich hier. Der Betriebsrat weigert sich mehrheitlich über dieses Thema zu reden, die GF fragen wäre wohl etwas suizidal im Moment und eine eigene Personalabteilung gibt's auch nicht, da das über die Konzernmutter läuft und die keine Fragen beantworten, ohne vorherige Zustimmung unserer GF. Ich habe keine Ahnung ob unser AG im Arbeitgeberverband ist, oder nicht, Gewerkschafter gibt's keinen einzigen. Wen fragt man also?
Ich habe parallel jetzt bei Verdi gefragt, ob unser AG im Arbeitgeberverband ist, vielleicht haben die ja ein Verzeichnis.
16.10.2019 um 17:14 Uhr
Zuerst einmal müsstest du feststellen ob und wenn ja welcher TV für das Unternehmen gilt - es kann eventuell auch einen Haus-TV geben. Das solltest du über die Gewerkschaft in Erfahrung bringen können. Der TV-Vertrag selbst gilt dann in erster Linie nur für Gewerkschatfsmitglieder. Das er idR auf alle angewendet wird liegt daran, dass AG nicht unbedingt ihre AN den Gewerkschaften zutreiben wollen. Solltet ihr denn dann also einen haben und der AG Nichtgewerkschaftsmitglieder deutlich schlechter bezahlt lohnt sich ein Beitritt schon rein finanziell ;-)
16.10.2019 um 17:17 Uhr
Paula Das ist ja das Problem, niemand kann mir sagen, ob unser AG im Arbeitgeberverband ist. Wenn ich das wüsste, wäre ich morgen in der Gewerkschaft. Gibt's da ein Verzeichnis? Ich habe jetzt mal direkt bei Verdi nachgefragt.
17.10.2019 um 13:27 Uhr
bei Verdi nachfragen ist der richtige Weg. Die wissen das im Regelfall. Bin aber nach deinem Text eigentlich davon ausgegangen, dass die Tarifbindung schon geklärt ist ("wurde diese Tochter bei Verdi untergebracht"). Viel Glück beim durchsetzen Deiner Recht ;)
17.10.2019 um 13:42 Uhr
Ver.di wird es in der Regel auch nicht wissen, woher auch?
Der BR hat hier aber einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber!
17.10.2019 um 15:57 Uhr
So, jetzt hat mein Kollege mit Verdi telefoniert. Da tun sich Abgründe auf? Bei Verdi, ist unser AG unbekannt. Und zwar sowohl beim damaligen Bezirk, als auch beim aktuellen. Unsere GF hatte den Firmensitz kurz nach Gründung der Tochter verlegt. Es scheint so zu sein, dass wir gar keinen Tarifvertrag haben und unser AG nur damit wirbt.... Inzwischen habe ich erfahren, dass es bei einer anderen Tochterfirma ähnlich war. Erst als Streiks drohten, die der Familiengeführte Mutterkonzern , der als mustergültiger Toparbeitgeber gilt, um jeden Preis verhindern wollte, wurde dort inzwischen der IG Metall Tarifvertrag eingeführt. Bei uns hat man es wohl geschickter gemacht und so getan als ob ein TV gelten würde, damit niemand aufmerksam wird. Hat ja auch fast vier Jahre funktioniert. Leider wurden in letzter Zeit die Differenz zwischen Tarifvertrag und Realität zu offensichtlich. Gier frisst Hirn würde ich mal sagen.?
Zeit den Konzernbetriebsrat einzuschalten, denke ich.
17.10.2019 um 16:52 Uhr
"Bei Verdi, ist unser AG unbekannt."
Hmmm... Wenn ich ein Unternehmen gründe und in einen Arbeitgeberverband eintrete, woher soll Ver.di das wissen? Meinst Du dass die Arbeitgeberverbände die Liste ihrer Mitglieder regelmäßig an Ver.di übermitteln?
Und was willst Du mit dem Konzernbetriebsrat? Die Frage ob Ihr einem Tarifvertrag unterliegt, bzw. wie Ihr das erreichen könnt, könnt Ihr nun doch wirklich örtlich klären.
17.10.2019 um 18:49 Uhr
Pjöööng Nein! Das ist ja das was ich die ganze Zeit versuche zu erklären. Wir können es vor Ort nicht klären. Der letzte der das versucht hat, war unmittelbar danach im Vorruhestand! Der BR behauptet das sei doch kein Thema über das man reden müsse und so bescheuert, dass ich zur GF marschiere bin ich (noch) nicht. Jedenfalls nicht bevor ich einen anderen Job in der Hinterhand habe.
Die Einhaltung von Tarifverträgen werden doch von den Gewerkschaften "kontrolliert", also muss es doch auch ein Verzeichnis geben, in dem die Arbeitgeber gelistet sind, die im Arbeitgeberverband sind. Sonst würde das ganze System ja gar keinen Sinn machen.
17.10.2019 um 19:04 Uhr
"Die Tarifvertragsparteien sind die Parteien, die über den Abschluss eines Tarifvertrages verhandeln. In der Regel sind dies die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Aber auch einzelne Arbeitgeber dürfen Tarifverträge mit einer Gewerkschaft aushandeln. Man spricht dann von einem Haustarifvertrag."
Also ist "nicht im Arbeitgeberverband" nicht gleich "ohne Tarifvertrag". ;-)
Außerdem:
"Es haben sich zwei grundlegende Formen der Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden entwickelt:
a) Die klassische tarifbindende Mitgliedschaft: Der Tarifverband handelt für seine Mitgliedsunternehmen den Flächentarifvertrag aus und die Mitglieder sind an diesen Tarifvertrag gebunden.
b) Die OT-Mitgliedschaft: Die Mitgliedsunternehmen haben alle Vorteile und Dienstleistungen eines klassischen Arbeitgeberverbandes, sind aber nicht an einen Flächentarifvertrag gebunden („OT“ steht für „ohne Tarifbindung“)."
demnach ist "im Arbeitgeberverband" auch nicht gleich "Tarifbindung".
18.10.2019 um 11:06 Uhr
Vielleicht sollte der BR mal seinen Aufgaben nachkommen. Er hat auch zu kontrollieren ob geltende Tarifverträge eingehalten werden. Also einfach den Arbeitgeber fragen, welche Art der Tarifbindung konkret besteht und mit welcher Gewerkschaft. Das kann man doch ganz höflich und mit entsprechenden Paragraphen begründen. Diese Tarifverträge müssen im Unternehmen dann ja auch zugänglich sein (bei uns liegen sie im Intranet und in der Personalabteilung). Außerdem wird bei uns auch in den Arbeitsverträgen auf den Tarifvertrag Bezug genommen. Dass alles schon geprüft?
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