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Zur Kenntnisnahme bei einer Kündigung (der BR beschliesst ZUR Kenntniss genommen) - wie wird dieses gewertet?

N
nog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bin neu im BR und möchte wissen, wenn bei einer Kündigung der BR ZUR Kenntniss genommen beschliesst, wie dieses gewertet wird?

4.06303

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

09.04.2008 um 01:21 Uhr

als Zustimmung! Ein BR stimmt niemals nie nicht zu einer Kündigung zu - läßt auch keine Fristen verstreichen sondern steht immer auf Seiten des MA!

W
wiesel

09.04.2008 um 09:19 Uhr

na na na Don Johnson,

es gibt auch andere Fälle: wie siehst Du das denn zum Beispiel bei Gewalttätigkeit am Arbeitsplatz? Und da gibt es auch noch andere Konstellationen. Ganz so einfach ist das nicht wie Du es schreibst.

W
w-j-l

09.04.2008 um 11:48 Uhr

Don Johnson übertreibt es gerne ein wenig mit dem individuellen Schutz der AN, egal ob das dann zu (kollektiven) Lasten der übrigen AN geht.

Im übrigen muß ich als BR jede Kündigung "zur Kenntnis nehmen", auch formell. Die Frage ist doch, ob ich mit der "Kenntnisnahme" auch einen Widerspruch absetze, oder als BR wenigstens "Bedenken" äußere.

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