Nachtverräumung (Einsatz Fremdarbeiter) durch MGH im Einzelhandel - Mitbestimmungspflichtig?
hallo Leute. Unser Gl hat in unserem Betrieb(Einzelhandel) Nachtverräumung(Fremndarbeiter) eingesetzt.Obwohl noch an der Kasse gearbeitet wird,sowie in anderen Abteilungen.Sind wir als Betriebsrat dann Mitbestimmungspflichtig und ab welcher Uhrzeit nicht mehr?Wir haben bis 22.00 Uhr geöffnet. Ich hoffe es kann uns einer helfen.
Community-Antworten (2)
09.04.2008 um 12:45 Uhr
Hallo kappier ich jetzt nichtg ganz..... für wen / was willst du denn jetzt zuständig sein ? Für die Arbeitszeit der Fremdarbeiter oder der festen MA ??? Also ich würde mit den wenigen Infos jetzt mal so antgworten: Für die Einstellung der Fremdarbeitger seid ihr eh im MbR Für die Arbeitszeiten der Fremdarbeitger seid ihr nicht im MbR
Für die Arbeitszeiten eurer Kollegen gilt ganz klar der §87 Abs. 1, Nr. 2 BetrVG Wenn es also bei euch z.B. ne BV bzgl. der Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr gibt und die Zeiten bis dahin geklärt/geregelt sind, seid ihr ab 22.01 Uhr im Boot
Hoffe das hilft euch ein bischen weiter
09.04.2008 um 22:57 Uhr
Um was für Fremdarbeiter reden wir denn hier? Leiharbeiter oder handelt es sich um eine echte Drittvergabe?
Wenn es Leiharbeiter sind dann seid Ihr als BR im Boot. Wenn aber hier eine andere Firma auf Grund eines Werkvertrages MA einsetzt dann gibt es keine Mitbestimmung für Euch. Ihr solltet aber prüfen wie diese MA geführt werden. Haben die Fremdarbeiter eigene Führungskräfte die für den Perosnaleinsatz verantwortlich sind. Wer nimmt Krankmeldung/Urlaubsanträge entgegen? Wie wird die Arbeitszeit erfaßt? Wenn die Mitarbeiterführung durch Euren Arbeitgeber erfolgen dann liegt wohl eine Eingliederung in Euren Betrieb vor und die MBR von Euch sind zu beachten
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