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Sitzung Wirtschaftsauisschuss mit GF

C
Claud
Okt 2019 bearbeitet

Ich habe als Sprecher unseres Wirtschaftsausschusses eigenverantwortlich wegen Krankheit zweier Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ein Mitglied des Betriebsrates zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit der Geschäftsleitung dazu gebeten. Die Vorsitzende des BR droht nun mit Sanktionen. Habe ich mich aus rechtlicher Sicht falsch verhalten? Es gibt keine gewählten Ersatzmitglieder für den Wirtschaftsausschuss.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

15.10.2019 um 12:39 Uhr

"Betriebsverfassungsgesetz § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses (2) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses; die Amtszeit der Mitglieder endet in diesem Fall in dem Zeitpunkt, in dem die Amtszeit der Mehrheit der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats, die an der Bestimmung mitzuwirken berechtigt waren, abgelaufen ist. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses können jederzeit abberufen werden; auf die Abberufung sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden."

Ist doch eindeutig!

C
celestro

15.10.2019 um 13:04 Uhr

"Habe ich mich aus rechtlicher Sicht falsch verhalten?"

mMn JA!

"Es gibt keine gewählten Ersatzmitglieder für den Wirtschaftsausschuss."

Das werdet Ihr jetzt hoffentlich schnellstens ändern ...

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