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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht des AG zur wirtsch. und strategischen Ausrichtung des UN

J
Jan102
Okt 2019 bearbeitet

Guten Tag

wir sind ein neuer BR und entsprechend noch unerfahren (es gab vor uns keinen BR). Unsere erste Schulung ist geplant - aber bis dahin können wir mit der folgenden Frage nicht warten ;)

Unser Betrieb ist Teil eines großen, weltweit agierenden Konzerns. Seit langer Zeit gibt es keine strategische Ausrichtung für unseren Betrieb, sondern wir agieren regelmäßig mit "moving targets". Die Gerüchteküche brodelt, dass es in der nahen Zukunft zu größeren Änderungen der Strukturen kommen kann und wir als BR wollen den Beschluss fassen, Informationen zur strategischen und wirtschaftlichen Ausrichtung des Betriebs zu fordern.

Wir sind weniger als 100 MA und haben keinen Wirtschaftsausschuss (können wir den eigentlich trotzdem bilden oder geht das erst ab einer Größe von 100 MA?). Daher sind wir unsicher, auf welcher Basis wir die Forderung stellen können. Reicht es, dies nach §80 und §81 BetrVG zu fordern?

Ich hoffe, meine Fragestellung ist klar genug - wenn nicht, wäre ich um 'dirigierende Fragen' dankbar.

Herzliche Grüße Jan

9601

Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

15.10.2019 um 12:19 Uhr

Leider ist der WA erst ab 100 MA vorgeschrieben. Ihr könntet theoretisch zwar einen Gründen wenn der AG zustimmt (wird er in der Regel aber nicht tun)

Eure Info Rchte ergeben sich aus § 90 BetrVG. Tipp: Am Anfang sollte man vielleicht erst einmal bitten anstatt zu fordern. Fordern kann man hinterher immer noch. Auch der AG muss sich erst einmal daran gewöhnen, dass er jetzt öfter mit dem BR zu tun hat.

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