Erstellt am 20.11.2007 um 10:04 Uhr von carrie
Hallo
Das schreit ja förmlich nach § 78 BetrVG. Verstöße werden nach § 119 Abs.1 Nr. 2 BetrVG auf Antrag des BR oder der Gewerkschaft strafrechtlich verfolgt. Dabei ist strafbar allerdings nur ein vorsätzliches Verhalten. Ein Antrag nach § 23 Abs. 3 kann zusätzlich gestellt werden.
Erstellt am 20.11.2007 um 10:58 Uhr von Robin H
carrie,
falls § 87 hier überhaupt greift, weil er nur normativ in Richtung AG wirkt, treten die Rechtsfolgen solchen Handelns (nach § 119 (1) Nr.2) auch nur dann ein, wenn die Störung oder Behinderung erfolgreich war.
Wie Du das nach §23 BetrVG als grobe Pflichtverletzung aus diesem Gesetz darstellen willst, das müßtest Du schon erläutern. Wenn es das nämlich wäre, dann würde ja wieder § 119 greifen.
Ich habe es nur einmal vor zig Jahren erlebt, dass ein leitender Angestellter 4000 Mark zahlen mußte, weil er nach § 119 verurteilt wurde. Andere Anklagen wurden wegen "Erfolglosigkeit" häufig fallen gelassen.
Rita1976
kläre doch vielleicht mal öffentlich (z.B. auch in einer Betriebsversammlung), ob nicht der vorherige BRVS Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen das BetrVG begangen hat.
Erstellt am 20.11.2007 um 11:14 Uhr von Kölner
@Rita1976
Das ist AG-Polemik. Los gehts: Sachlich und fachlich versiert solltet Ihr dem AG ab sofort begegnen...
Erstellt am 20.11.2007 um 12:02 Uhr von Robin H
Rita1976,
dito (zur Ansage vom Kölner) falls das aus meinem Beitrag nicht sooooo klar hervorging.
Erstellt am 20.11.2007 um 12:27 Uhr von Angi1
Hallo Rita 1976,
im Fitting zu § 23 BetrVG RN 66
"grobe Pflichtverletzungen können sein
- Behinderung der BR Arbeit durch Hinweise an die Belegschaft über Kosten ( BAG 12.11.97 AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972)"
MfG
Angi1
Erstellt am 20.11.2007 um 15:24 Uhr von waschbär
@Angie,
nun habe ich es aber ....
> Azubis sind von Überstunden auszunehmen.Denn für sind in den Tarifen nicht einmal Zuschläge oder Vergütungen der Mehrarbeit geregelt .
@Rita, dein AG ist ein Schxx , ob er gegen die Vertrauens-volle-zusammen-Arbeit . Verstossen hat und in welcher Wirkung das lasse ich mal aussen vor, schon alleine weil das Gesprochene Wort nicht den Schmackes der Schrift hat .-(
Du hast ja auch einen Rechnschaftsbericht ab zu legen.. Dort kannst du der Belegschaft ja Schlidern wo hin die "Kröten" gewandert sind ! Bei deinen Ag würde ich das am anfang der Sitzung machen , dann hat er keine Fluft mehr in den segeln... oder du gehts darauf nicht ein, weil die Belegschaft weis was sie an dir hat !!!!!
Erstellt am 21.11.2007 um 13:19 Uhr von uhu