W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung - Chef kritisiert BR

R
Rita1976
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten gerade eine Betriebsversammlung mit GL (wirtsch.Lage usw.)und nun hat sich folgendes ereignet, als der GL mit seinem Bericht fertig war, sagte er und nun noch ein paar Worte zum BR. Er bemängle, das dieser auf einmal alles ändern will, früherer BRV tanzte nach GL-Pfeife, ab März d.J. bin ich neue BRV und ich tue nichts anderes als meine Pflicht gegenüber der Arbeitnehmerschaft. Das er meint die Betriebsarbeitsstunden seien viel zu hoch, die Schulungskosten - wohlgemerkt bis jetzt nur 1 Grundkurs - ebenfalls. Also ich war erst einmal baff, als ich mich gesammelt hatte, sagte ich. Ich wäre der Meinung, das dieses Vorgehen nicht korrekt sei und das es hierüber noch ein Gespräch geben müßte. Dieses wird am Freitag stattfinden, was kann ich genau vorbringen um soetwas nicht noch einmal vorkommen zu lassen ? Rita

4.89907

Community-Antworten (7)

C
carrie

20.11.2007 um 11:04 Uhr

Hallo Das schreit ja förmlich nach § 78 BetrVG. Verstöße werden nach § 119 Abs.1 Nr. 2 BetrVG auf Antrag des BR oder der Gewerkschaft strafrechtlich verfolgt. Dabei ist strafbar allerdings nur ein vorsätzliches Verhalten. Ein Antrag nach § 23 Abs. 3 kann zusätzlich gestellt werden.

RH
Robin H

20.11.2007 um 11:58 Uhr

carrie, falls § 87 hier überhaupt greift, weil er nur normativ in Richtung AG wirkt, treten die Rechtsfolgen solchen Handelns (nach § 119 (1) Nr.2) auch nur dann ein, wenn die Störung oder Behinderung erfolgreich war.

Wie Du das nach §23 BetrVG als grobe Pflichtverletzung aus diesem Gesetz darstellen willst, das müßtest Du schon erläutern. Wenn es das nämlich wäre, dann würde ja wieder § 119 greifen.

Ich habe es nur einmal vor zig Jahren erlebt, dass ein leitender Angestellter 4000 Mark zahlen mußte, weil er nach § 119 verurteilt wurde. Andere Anklagen wurden wegen "Erfolglosigkeit" häufig fallen gelassen.

Rita1976 kläre doch vielleicht mal öffentlich (z.B. auch in einer Betriebsversammlung), ob nicht der vorherige BRVS Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen das BetrVG begangen hat.

K
Kölner

20.11.2007 um 12:14 Uhr

@Rita1976 Das ist AG-Polemik. Los gehts: Sachlich und fachlich versiert solltet Ihr dem AG ab sofort begegnen...

RH
Robin H

20.11.2007 um 13:02 Uhr

Rita1976, dito (zur Ansage vom Kölner) falls das aus meinem Beitrag nicht sooooo klar hervorging.

A
Angi1

20.11.2007 um 13:27 Uhr

Hallo Rita 1976,

im Fitting zu § 23 BetrVG RN 66 "grobe Pflichtverletzungen können sein

  • Behinderung der BR Arbeit durch Hinweise an die Belegschaft über Kosten ( BAG 12.11.97 AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972)"

MfG Angi1

W
Waschbär

20.11.2007 um 16:24 Uhr

@Angie, nun habe ich es aber ....

Azubis sind von Überstunden auszunehmen.Denn für sind in den Tarifen nicht einmal Zuschläge oder Vergütungen der Mehrarbeit geregelt .

@Rita, dein AG ist ein Schxx , ob er gegen die Vertrauens-volle-zusammen-Arbeit . Verstossen hat und in welcher Wirkung das lasse ich mal aussen vor, schon alleine weil das Gesprochene Wort nicht den Schmackes der Schrift hat .-(

Du hast ja auch einen Rechnschaftsbericht ab zu legen.. Dort kannst du der Belegschaft ja Schlidern wo hin die "Kröten" gewandert sind ! Bei deinen Ag würde ich das am anfang der Sitzung machen , dann hat er keine Fluft mehr in den segeln... oder du gehts darauf nicht ein, weil die Belegschaft weis was sie an dir hat !!!!!

U
uhu

21.11.2007 um 14:19 Uhr

@waschbär häää...?????

Ihre Antwort