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§ 99 BetrVG Mitbestimmung bei personelle Einzelmaßnahmen

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie wird bei euch in den Betrieben das Verfahren gemäß § 99 BetrVG ausgeübt. Also es geht darum ob ihr bei Einstellungen die Unterlagen von allen eingegangenen Bewerbern auf eine Stellenausschreibung bekommt. Oder gibts es nichts. oder nur das nötigste. Also die Bewerberunterlagen die nur noch in der engeren Wahl befindlich sind. Wird der BR immer 1 Woche vor der Einstellung informiert und um Zustimmung gebeten.

Könntet Ihr mir das bitte schildern.

Ich bedanke mich für eurer Antworten und bin mal sehr gespannt und neugierig wie es anderen BR´s so ergeht.

mfg

Huhn

7.19103

Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

08.04.2008 um 14:27 Uhr

Wir haben freiwillig auf ALLE Bewerbungen verzichtet. Wir lassen uns nur die aus der engeren Wahl vorlegen und natürlich die Bewerbung des Auserwählten.

R
RolfH

08.04.2008 um 14:31 Uhr

Hallo Huhn,

bei uns ist das Verfahren sehr ordnungsgemäß. Wir erhalten im V orfeld, rechtzeitig alle Bewerbungsunterlagen, manchmal bereits mit Angaben des AG über eine Vorauswahl mit Angabe von Gründen und können, wenn gewollt und nötig unsere Stellungnahme abgeben und unter Umständen auch noch Einfluss nehmen. Wir erhalten dann mindestens eine Woche vor der nächsten BR-Sitzung einen ordentlichen Antrag zur Anhörung ( diesen haben wir genormt - innerbetrieblich - so dass wir in allen deutschen Niederlassungen die selben Anträge verwenden.

Aber ich denke mal, dass das sicher nicht überall so reibungslos und einfach abgehen wird. Bin ebenso neugierig auf die Schilderungen von Kollegen.

Grüße RolfH

D
DerStille

16.04.2008 um 20:53 Uhr

Wir haben das Riesen-Problem das wir komplett übergangen werden was personelle Einzelmaßnahmen angeht. Mehrfache mündliche Aufforderung dazu wurde "vergessen". Wollen jetzt bei jeder Maßnahme unsere Beschwerde schriftlich machen und wenn das immer noch nix bringt mit Gericht drohen! Alles sehr unerfreulich!

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