Erstellt am 07.04.2008 um 11:30 Uhr von moqai
Ist kein Verhinderungsgrund. Ersatzmitglied muss und darf auch nicht geladen werden. Verhinderungsgründe für die Einladung eines Ersatzmitgliedes sind lediglich Urlaub, Krankheit oder betr. Fortbildung oder Fortbildung für BR. Wenn das BR Mitglied am Tag der Sitzung aus zeitlichen Gründen nicht erscheinen kann, dann fehlt er halt einfach und wird als abwesend festgehalten im Protokoll.
Erstellt am 07.04.2008 um 12:36 Uhr von Mona-Lisa
@huhn,
auch für dich - moqai,
da lohnt es doch, sich mal mit dem § 37 BetrVG, IV. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Abs. 3) und seinen Kommentierungen zu beschäftigen! :-)
Erstellt am 07.04.2008 um 13:06 Uhr von HF
Ich verweise da auch auf den § 30 Rn 10, betriebliche Notwendigkeiten.
Erstellt am 07.04.2008 um 13:25 Uhr von Mona-Lisa
@HF,
wenn ich jetzt nur wüsste, in welcher Kommentierung die Rn. zu finden ist.... *Kopfkratz* :-(
Erstellt am 07.04.2008 um 13:27 Uhr von RolfH
Hi,
ich denke es handelt sich um den "Däubler/Kittner/Klebe"
Erstellt am 07.04.2008 um 13:33 Uhr von Mona-Lisa
@RolfH,
HF meint den DKK.... dir und mir ist das vielleicht klar, aber vielen anderen? ;-))
Erstellt am 07.04.2008 um 13:54 Uhr von HF
Ja sorry Leute, hab ich vergessen dazu zuschreiben, ich meine Fitting 23. Auflage
§ 30 Rn 10. :(((
Erstellt am 07.04.2008 um 14:08 Uhr von waschbär
betriebliche Notwendigkeiten DEFINITION ????
BRM ging zur Nachtschicht weil es dem AG so in den Krams passte ????
Sag mal Ditsche nicht dein ernst oder ?????
Es muss doch genau genommen fast die Welt untergehen !
Erstellt am 07.04.2008 um 14:33 Uhr von Dittsche
Waschbär
Dittsche bitte mit doppel TT ! Auch wenn ich dir und deiner Fam unter meiner Badewanne zuflucht gab so sage ich doch klar das Perlt aber
Erstellt am 07.04.2008 um 15:07 Uhr von waschbär
Dittsche,
geh wo du wohnst oder zu Ingo Hobel Trinken.
Erstellt am 08.04.2008 um 08:20 Uhr von Frank B
Guckst Du §37 Abs.2 BetrVG! Guck Kommentar! Nix Nachtschicht- Sitzung!