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Verhinderungsgründe zu BR-Sitzungen

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Nachschicht eines BR-Mitgliedes , ist das ein Verhinderungsgrund und muss ein Ersatzmitglied geladen werden?

mfg Gruß Huhn

4.746011

Community-Antworten (11)

M
moqai

07.04.2008 um 13:30 Uhr

Ist kein Verhinderungsgrund. Ersatzmitglied muss und darf auch nicht geladen werden. Verhinderungsgründe für die Einladung eines Ersatzmitgliedes sind lediglich Urlaub, Krankheit oder betr. Fortbildung oder Fortbildung für BR. Wenn das BR Mitglied am Tag der Sitzung aus zeitlichen Gründen nicht erscheinen kann, dann fehlt er halt einfach und wird als abwesend festgehalten im Protokoll.

M
Mona-Lisa

07.04.2008 um 14:36 Uhr

@huhn, auch für dich - moqai, da lohnt es doch, sich mal mit dem § 37 BetrVG, IV. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit (Abs. 3) und seinen Kommentierungen zu beschäftigen! :-)

H
HF

07.04.2008 um 15:06 Uhr

Ich verweise da auch auf den § 30 Rn 10, betriebliche Notwendigkeiten.

M
Mona-Lisa

07.04.2008 um 15:25 Uhr

@HF, wenn ich jetzt nur wüsste, in welcher Kommentierung die Rn. zu finden ist.... Kopfkratz :-(

R
RolfH

07.04.2008 um 15:27 Uhr

Hi,

ich denke es handelt sich um den "Däubler/Kittner/Klebe"

M
Mona-Lisa

07.04.2008 um 15:33 Uhr

@RolfH, HF meint den DKK.... dir und mir ist das vielleicht klar, aber vielen anderen? ;-))

H
HF

07.04.2008 um 15:54 Uhr

Ja sorry Leute, hab ich vergessen dazu zuschreiben, ich meine Fitting 23. Auflage § 30 Rn 10. :(((

W
Waschbär

07.04.2008 um 16:08 Uhr

betriebliche Notwendigkeiten DEFINITION ???? BRM ging zur Nachtschicht weil es dem AG so in den Krams passte ???? Sag mal Ditsche nicht dein ernst oder ?????

Es muss doch genau genommen fast die Welt untergehen !

D
Dittsche

07.04.2008 um 16:33 Uhr

Waschbär

Dittsche bitte mit doppel TT ! Auch wenn ich dir und deiner Fam unter meiner Badewanne zuflucht gab so sage ich doch klar das Perlt aber

W
Waschbär

07.04.2008 um 17:07 Uhr

Dittsche, geh wo du wohnst oder zu Ingo Hobel Trinken.

FB
Frank B

08.04.2008 um 10:20 Uhr

Guckst Du §37 Abs.2 BetrVG! Guck Kommentar! Nix Nachtschicht- Sitzung!

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