Was bedeutet "regelmäßige" Beschäftigung bei Leiharbeitnehmern?
Wir gehen davon aus, dass wir demnächst den BR neu wählen müssen, da wir einen größeren Stellenabbau seit der letzten Wahl hinnehmen mußten. Nach §13, Abs.2.1 haben wir die Anzahl der regelmäßig beschäftigten AN festzustellen. Unklar ist uns
- was bedeutet "regelmäßig" bei Leiharbeitnehmern (AÜ)? mind. 3 Monate Beschäftigung oder 6? - es wird ja nicht auf die Wahlberechtigung abgehoben, sondern auf die Regelmäßigkeit
- wie sieht es für Studenten aus, die nur 50 Tage im Jahr im Unternehmen arbeiten?
Community-Antworten (2)
07.04.2008 um 15:59 Uhr
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Hier zählen die Leiharbeitnehmer mit, soweit sie üblicherweise mehr als 3 Monate beschäftigt werden. Genau kannst Du die Zahl dann nur ermitteln, wenn der Tag der Wahl feststeht. Im Moment geht es Dir ja wohl um die Prognose.
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Studentische Hilfskräfte zählen dann mit, wenn sie am Tag der Wahl mit Vertrag im Betrieb arbeiten. Wenn damit zu rechnen ist, dann kannst Du die Studenten in die Prognose einbeziehen.
08.04.2008 um 10:26 Uhr
zu1. Die Leiharbeitnehmer müssen auch nicht am Tag der Wahl 3 Monate da sein. Selbst wenn sie erst 1 Monat da sind, aber anzunehmen ist das sie länger als 3 Monate beschäftigt sein werden, sind sie wahlbererchtigt und mitzuzählen.
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