Wir gehen davon aus, dass wir demnächst den BR neu wählen müssen, da wir einen größeren Stellenabbau seit der letzten Wahl hinnehmen mußten. Nach §13, Abs.2.1 haben wir die Anzahl der regelmäßig beschäftigten AN festzustellen. Unklar ist uns
1. was bedeutet "regelmäßig" bei Leiharbeitnehmern (AÜ)? mind. 3 Monate Beschäftigung oder 6? - es wird ja nicht auf die Wahlberechtigung abgehoben, sondern auf die Regelmäßigkeit
2. wie sieht es für Studenten aus, die nur 50 Tage im Jahr im Unternehmen arbeiten?