W.A.F. LogoSeminare

Ungleichbehandlung - Gehaltserhöhung eines BR Mitglieds

A
Annyn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab eine Frage in Bezug auf die Gehaltsentwicklung während meiner Mitgliedschaft im BR. In den letzen 5 Jahren hat sich mein Gehalt nicht wesentlich gesteigert und auch bei Änderungen der Tätigkeiten oder Wechsel in andere Abteilungen hat sich da nichts getan. Auf Nachfrage bei meinem jeweiligen Vorgesetzten kam immer wieder der Hinweis, dass man als BR Mitglied da leider keine Chance hat mehr Geld zu verdienen oder eine Gehaltsanpassung zu bekommen:

  1. weil man ja einen gewissen Schutz verdient und
  2. weil man viele Stunden für die Betriebsratsarbeit aufwendet und diese ja für den Arbeitgeber nix bringe und ich meine Arbeit nie zu 100% erledigen könnte.

Nun bin ich sehr verärgert darüber und wollte mal wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder eine Rat hat, wei man sich dagegen wehren kann. Danke und LG Anny

4.64302

Community-Antworten (2)

T
Tamirasun

07.04.2008 um 10:30 Uhr

§ 37(4) BetrVG

Das BR-Mitglied soll grundsätzlich dasselbe Arbeitsentgelt erhalten, das es verdient hätte, wenn es das BR-Amt nicht übernommen und deshalb eine andere berufliche Entwicklung genommen hätte. Während seiner Amtszeit ist das Arbeitsentgelt der BR.Mitgl. laufend dem vergleichbarer AN anzupassen. Dies gild auch für freiwillige Verdiensterhöhungen..(...)

Du darfst nicht benachteiligt werden, was Dein AG ja mit dieser fadenscheinigen Begründung mal eben so tut... Lass Dein Entgelt mit anderen Dir ähnlichen Kolleginnen und Kollegen vergleichen.

Am besten Sachverstand für Dich engagieren, sollte Dein AG bei dieser Sichtweise bleiben.

DAH
Der alte Heini

07.04.2008 um 17:30 Uhr

Annyn Die berufliche Entwicklung, Weiterbildung, usw. und auch die Gehaltsanpassung hat entsprechend vergleichbarer Arbeitnehmer zu erfolgen. Die Verweigerung der Gehaltsanpassung mit der o.g. Begründung, wäre ein Fall für's Arbeitsgericht.

Ihre Antwort