Erstellt am 06.04.2008 um 18:26 Uhr von Mona-Lisa
@wolken,
Ersatzmitglied heisst:
Wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist, rückst Du für dieser Zeit nach, mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn also der Kollege in dieser Zeit mit seinem Problemen zu dir kommt, kannst du dementsprechend reagieren, wie eben dann ein BR-Mitglied reagiert.
Als Ersatzmitglied hast du nicht den Status des BR-Mitgliedes.
Bist du mal zu einer Sitzung als Ersatz eingeladen worden? Denn ab dem Zeitpunkt hast du - und nur dann - für ein Jahr Kündigungsschutz, der sich automatisch jedesmal, wenn du jemanden vertrittst, wieder um ein Jahr verlängert.
Erstellt am 06.04.2008 um 18:34 Uhr von pirat
@Wolken
ergänzend zu ML,
ist der Wahlbewerberkündigungsschutz schon um? Wann war die Wahl?
..... automatisch den besonderen Kündigungsschutz wenn sich ein Arbeitnehmer an mich wendet und nicht an den ordentlichen Betriebsrat? .... wenn der 6 monatige Wahlwerberschutz um ist.........leider nein!
alles zum Thema....Ersatzmitglieder!
http://www.betriebsratsvorsitzender.info/informationen/index3.php