Protokoll/BR-Sitzung
Hallo Ihr, als "Neulinge" im Betriebsrat haben wir folgende Frage: "Was muß in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung stehen?" Müssen evtl. "Fälle" im Detail niedergeschrieben werden, wie ist das mit Beschlüssen, reichen Stichpunkte?
Müssen alle BR-Mitglieder das Protokoll unterschreiben?
Liebe Grüße Fairy
Community-Antworten (2)
05.04.2008 um 19:59 Uhr
mindestens die beschlüsse im wortlaut. darüber hinaus habt ihr die wahl, ob ihr ein wort- oder ein ergebnisprotokoll schreiben wollt (ihr könnt diese beiden methoden auch verbinden).
unterschreiben muss der / die vorsitzende und ein weiteres betriebsratsmitglied (meistens ist es der protokollant). btw: ein protokoll muss nicht "beschlossen" werden, obwohl es in vielen gremien auf der nächsten sitzung besprochen wird.
05.04.2008 um 23:05 Uhr
Fairy welche Vorgaben eine Sitzungsniederschrift mindestens erfüllen muss, sagt Dir das Gesetz.
§ 34 BetrVG Sitzungsniederschrift (1) 1Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. 2Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. 3Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat. (2) 1Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. 2Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen. (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
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