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Behinderung von Betriebsratsarbeit?

EJ
elmer j.fudd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle! Ich habe eine Frage zu Äußerungen unserer Geschäftsführung bzw. eines der beiden Geschäftsführer. Es kommt häufig vor, dass er uns gegenüber in der Sitzung androht, den Betrieb zu schließen, wenn er Entscheidungen beeinflussen will. Da wir ihm gesagt haben, dass er sich an gewisse Informationspflichten einfach halten muss, auch wenn er es anstrengend und "nervig" findet, verbreitet er nun im Betrieb Gerüchte über den Betriebsrat, behauptet gegenüber Führungskräften, dass wir uns querstellen, den Betrieb boykottieren usw. und äußert gegenüber Mitarbeitern, dass der Betriebsrat schuld ist, wenn er keine Lust mehr hat und den Laden schließt. Natürlich werden wir ihn mit den Gerüchten konfrontieren. Ist es ratsam, ihn auf Behinderung von Betriebsratstätigkeit hinzuweisen oder gar andere Mittel, die das BetrVG bietet, in Betracht zu ziehen? Danke und Gruß, Elmer.

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Community-Antworten (7)

B
BRV4U

05.04.2008 um 15:09 Uhr

So eine Situation gab es bei uns auch schon mal. Wenn euer AG das nächste Mal von Schließung spricht, fordert ihn auf, unverzüglich mit euch in Sozialplanverhandlungen zu treten. Ihr könnt gespannt auf die Antwort sein...

EJ
elmer j.fudd

05.04.2008 um 15:51 Uhr

Ja, hast Recht. Das ist ein guter Gedanke. Wie ich als BR mit solchen Äußerungen umgehe, ist eine Sache. Aber was können wir tun, damit die Belegschaft nicht so verunsichert ist? Welche Strategie der Arbeitgeber verfolgt, ist ja klar. Wir wollen ihm klar, dass Mitarbeiter bewußt in Angst um ihren Job zu versetzen ein unschönes Mittel ist, um seine Ziele durchzusetzen.

B
BRV4U

05.04.2008 um 18:16 Uhr

Ich denke auch da gibt es ein probates Mittel: Eine Betriebsversammlung einberufen und das Thema ansprechen (lassen?).

Im Übrigen kann ich immer wieder staunen, wieviel Macht doch ein Betriebsrat hat, wenn man den AG so jammern hört.....

DAH
Der alte Heini

05.04.2008 um 18:57 Uhr

elmer j.fudd wie BRV4U schon schreibt solltet der BR den AG auffordern in Sozialplanverhandlungen einzutreten. Zusätzlich solltet der BR die Mitarbeiter über die Aufnahme von Sozialplanverhandlungen informieren.

M
meandtheboys

07.04.2008 um 11:23 Uhr

Hallo elmer, wie ist ist denn die Firmenstruktur? Ist der 'arme' Geschäftsführer auch Gesellschafter, oder ist er nur angestellt? Wenn er nur angestellt ist habt ihr noch die Möglichkeit die Gesellschafter zu Informieren, das ihr Geschäftsführer augenscheinlich überfordert ist.

EJ
elmer j.fudd

07.04.2008 um 14:45 Uhr

@ meandtheboys:

Der Geschäftsführer ist gleichzeitig auch Gesellschafter. Da wir aber vermutlich von einer Holding-GmbH gekauft werden, jedoch eigenständige GmbH bleiben sollen, kann es gut sein, dass er noch von anderer Stelle ziemlich unter Druck steht. Vielleicht soll auch er selbst ersetzt werden. Der Raum für Spekulationen ist natürlich groß, aber damit ist uns ja nicht geholfen.

M
meandtheboys

08.04.2008 um 18:04 Uhr

hallo Elmer dann ist die Betriebsschliessung eh eine lehre Drohung. Er will ja noch möglichst viel Geld rausschlagen. Seinen eigenen Job ist er mit 80%iger Wahrscheinlichkeit eh los.

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