Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zu Äußerungen unserer Geschäftsführung bzw. eines der beiden Geschäftsführer. Es kommt häufig vor, dass er uns gegenüber in der Sitzung androht, den Betrieb zu schließen, wenn er Entscheidungen beeinflussen will. Da wir ihm gesagt haben, dass er sich an gewisse Informationspflichten einfach halten muss, auch wenn er es anstrengend und "nervig" findet, verbreitet er nun im Betrieb Gerüchte über den Betriebsrat, behauptet gegenüber Führungskräften, dass wir uns querstellen, den Betrieb boykottieren usw. und äußert gegenüber Mitarbeitern, dass der Betriebsrat schuld ist, wenn er keine Lust mehr hat und den Laden schließt.
Natürlich werden wir ihn mit den Gerüchten konfrontieren. Ist es ratsam, ihn auf Behinderung von Betriebsratstätigkeit hinzuweisen oder gar andere Mittel, die das BetrVG bietet, in Betracht zu ziehen?
Danke und Gruß,
Elmer.